zweites Kind nach Elternzeit
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27. Mai 2015 13:54
zweites Kind nach Elternzeit
Hallo zusammen,
ich hoffe einige hilfreiche Tipps oder Erfahrungen von euch zu bekommen. Unsere derzeitigen Familiensituation schaut wie folgt aus:
Ich bin noch bis 25.03.16 in Elternzeit. Dann wird unsere kleine 2 Jahre sein. Jetzt würden wir gerne anfangen uns ans Geschwisterchen zu machen
nicht direkt üben aber auf Risiko gehen wenn's passiert passierts 
Jetzt zu meinen Fragen. Wenn es doch noch dauert bis es klappt aber ich noch während der Elternzeit schwanger werde, wie überbrücke ich am besten die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Et? Ich arbeite eigentlich als Assistentin im medizinischen Bereich. Da aber das gesetzlich während einer Ss nicht erlaubt ist würde Empfang als Einsatzort für mich in Frage kommen. Allerdings bin ich darin ungelernt müsste eingearbeitet werden und ich bin mir nicht sicher ob das "lohnen" würde wenn ich danndoch auch wieder nnach ein paar Wochen in MuSchu gehen würde. Außerdemsind die stellStellen ja auch voll besetzt und soviel Arbeit fällt da auch nicht an dass da jetzt noch jemand mit mischen müsste. Allerdings brauchen wir ja auch Geld denn das Elterngeld bekomme ich ab Januar nicht mehr. Zwei drei Monate ohne können wir wohl überbrücken aber wenn ich nicht in den ersten Zyklen schwanger werde sind das ja ein paar Monate mehr. Wäre ein Beschäftigungsverbot von meiner fa evtl. möglich? Das sollte ich wegen des Stress und Drucks auf der Arbeit schon in der ersten Ss bekommen dass ich jedoch immer wieder abgelehnt hatte. Oder kann mein Arbeitgeber mich freistellen wegen "Nichtbedarf" ? Aber wer bezahlt mich dann und vor allem wie viel? Ich habe vor der Ss Vollzeit gearbeitet und kann auch nicht die Stunden reduzieren. Mein Chef stellt wegen schichtdienst nur Vollzeit ein.
So ein Langer Text, so viele Fragen
ich hoffe auf zahlreiche kommis 
Dank euch
ich hoffe einige hilfreiche Tipps oder Erfahrungen von euch zu bekommen. Unsere derzeitigen Familiensituation schaut wie folgt aus:
Ich bin noch bis 25.03.16 in Elternzeit. Dann wird unsere kleine 2 Jahre sein. Jetzt würden wir gerne anfangen uns ans Geschwisterchen zu machen


Jetzt zu meinen Fragen. Wenn es doch noch dauert bis es klappt aber ich noch während der Elternzeit schwanger werde, wie überbrücke ich am besten die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Et? Ich arbeite eigentlich als Assistentin im medizinischen Bereich. Da aber das gesetzlich während einer Ss nicht erlaubt ist würde Empfang als Einsatzort für mich in Frage kommen. Allerdings bin ich darin ungelernt müsste eingearbeitet werden und ich bin mir nicht sicher ob das "lohnen" würde wenn ich danndoch auch wieder nnach ein paar Wochen in MuSchu gehen würde. Außerdemsind die stellStellen ja auch voll besetzt und soviel Arbeit fällt da auch nicht an dass da jetzt noch jemand mit mischen müsste. Allerdings brauchen wir ja auch Geld denn das Elterngeld bekomme ich ab Januar nicht mehr. Zwei drei Monate ohne können wir wohl überbrücken aber wenn ich nicht in den ersten Zyklen schwanger werde sind das ja ein paar Monate mehr. Wäre ein Beschäftigungsverbot von meiner fa evtl. möglich? Das sollte ich wegen des Stress und Drucks auf der Arbeit schon in der ersten Ss bekommen dass ich jedoch immer wieder abgelehnt hatte. Oder kann mein Arbeitgeber mich freistellen wegen "Nichtbedarf" ? Aber wer bezahlt mich dann und vor allem wie viel? Ich habe vor der Ss Vollzeit gearbeitet und kann auch nicht die Stunden reduzieren. Mein Chef stellt wegen schichtdienst nur Vollzeit ein.
So ein Langer Text, so viele Fragen


Dank euch
27. Mai 2015 22:17
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Hallo,
Also ich bin nicht in deiner Situation aber kann es recht gut nachvollziehen.
Nach der Geburt meines Sohnes habe ich 3 Jahre EZ angemeldet. Bin aber jetzt wieder schwanger was bedeutet das meine beiden Zwerge nur 23 Monate auseinander liegen werden. Musste die EZ des ersten Kindes zum Beginn des MS beenden und werde das letzte Jahr der EZ an die neue EZ dran hängen. Für mich bedeutet das 6 Jahre EZ insgesamt.
Wäre ich in deiner Situation würde ich das Beschäftigungsverbot in jedem Fall nehmen, denn du bekommst in der Zeit bis zum MS dein normales Gehalt weiter gezahlt ohne zu arbeiten. (War bei mir genauso hatte nur eine Risikoschwangerschaft damals)
Ich war auch sehr froh das unsere Elterngeldkasse wirklich sehr hilfsbereit und kompetent war.
Lg
Also ich bin nicht in deiner Situation aber kann es recht gut nachvollziehen.
Nach der Geburt meines Sohnes habe ich 3 Jahre EZ angemeldet. Bin aber jetzt wieder schwanger was bedeutet das meine beiden Zwerge nur 23 Monate auseinander liegen werden. Musste die EZ des ersten Kindes zum Beginn des MS beenden und werde das letzte Jahr der EZ an die neue EZ dran hängen. Für mich bedeutet das 6 Jahre EZ insgesamt.
Wäre ich in deiner Situation würde ich das Beschäftigungsverbot in jedem Fall nehmen, denn du bekommst in der Zeit bis zum MS dein normales Gehalt weiter gezahlt ohne zu arbeiten. (War bei mir genauso hatte nur eine Risikoschwangerschaft damals)
Ich war auch sehr froh das unsere Elterngeldkasse wirklich sehr hilfsbereit und kompetent war.
Lg
28. Mai 2015 13:48
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Ja ich denke so werde ich es machen wenn der Abstand nicht zu groß zum ET ist. Ansonsten muss ich bei meinem Arbeitgeber darauf bestehen auch schwanger in Vollzeit zu arbeiten. Ansonsten wäre es ja verschenktes Geld und auch das Elterngeld würde dann ja noch weniger werden. Und das ist jetzt schon knapp
ist ein bisschen schwierig weil man ja auch die Kolleginnen nicht belasten möchten aber gleichzeitig auch an sich und die finanzielle Situation denken muss. Und mit dem Chef möchte man sich ja auch noch gut stellen für die Zeit nach der Elternzeit.
Allerhand Leute die man gleichzeitig glücklich machen möchte

Allerhand Leute die man gleichzeitig glücklich machen möchte

29. Mai 2015 21:59
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Hallo,
also wenn es bei euch hauptsächlich ums finanzielle geht ist es das beste noch zu warten und nochmal zu arbeiten.
Wenn du jetzt schwanger wirst gehen alle Monate bis zum ET als Nullrunden in die Berechnung da du ja 2 Jahre Elternzeit hattest!
Das letzte Jahr gilt als Nullrunde weil dir ja nur 12 Monate Elterngeld zustehen, du hast es wahrscheinlich geteilt oder?
Das heißt du würdest nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen plus 75 Euro Geschwisterbonus.
Finanziell gesehen wäre es besser zu warten und nochmal zu arbeiten, dein AG könnte dir auch ein BV geben wenn er keine passende Stelle zu Mutterschutzbedingungen hat, ist ja aber wohl nicht der Fall.
Dein Arzt dürfte dir rein therotisch auch keins geben weil dein AG dich ja an eine ruhigere Stelle versetzen kann. Das du dann weniger zu tun hast nimmt ja auch den Grund für ein BV.
Rein rechtlich gesehen besteht also ein Grund für ein BV.
also wenn es bei euch hauptsächlich ums finanzielle geht ist es das beste noch zu warten und nochmal zu arbeiten.
Wenn du jetzt schwanger wirst gehen alle Monate bis zum ET als Nullrunden in die Berechnung da du ja 2 Jahre Elternzeit hattest!
Das letzte Jahr gilt als Nullrunde weil dir ja nur 12 Monate Elterngeld zustehen, du hast es wahrscheinlich geteilt oder?
Das heißt du würdest nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen plus 75 Euro Geschwisterbonus.
Finanziell gesehen wäre es besser zu warten und nochmal zu arbeiten, dein AG könnte dir auch ein BV geben wenn er keine passende Stelle zu Mutterschutzbedingungen hat, ist ja aber wohl nicht der Fall.
Dein Arzt dürfte dir rein therotisch auch keins geben weil dein AG dich ja an eine ruhigere Stelle versetzen kann. Das du dann weniger zu tun hast nimmt ja auch den Grund für ein BV.
Rein rechtlich gesehen besteht also ein Grund für ein BV.
31. Mai 2015 10:12
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Die finanziellen Seite war auch für uns der Grund zu warten. Deswegen haben wir jetzt erst letzten November wieder mit dem hibbeln angegangen. Ich arbeite in Teilzeit seit September wieder. Bin von einer 35 Stunden Woche auf eine 19 Stunden Woche runter gegangen da mein Sohn nur einen teilzeit kitaplatz bekommen hat. Leider hat sich bis heute keine Schwangerschaft eingestellt.
31. Mai 2015 10:25
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Hallo,
Seid wann gibt denn bitte der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot raus??? Das entscheidet der Arzt in welchem Maß die Schwangere noch arbeiten darf.
Ich hatte mein BV ab der 9ssw und das hatte der AG so zu akzeptieren.
Des weiteren wird der gezahlte Lohn im BV mit zum Elterngeld gerechnet plus Geschwisterbonus. Du bekommst zwar nicht das raus was du nach der ersten Schwangerschaft an Elterngeld hattest aber es ist definitiv weitaus mehr als 300€.
Macht euch nicht selbst verrückt. Entschpannt dann klappt es mit dem zweiten ganz schnell. War bei uns auch so. War nach 7 Monaten wieder schwanger nur leider mit spontanem Abgang und 9 weitere Monate später war es wieder soweit. Jetzt sind wir schon in der 33ssw.
Drücke euch die Daumen.
Lg
Seid wann gibt denn bitte der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot raus??? Das entscheidet der Arzt in welchem Maß die Schwangere noch arbeiten darf.
Ich hatte mein BV ab der 9ssw und das hatte der AG so zu akzeptieren.
Des weiteren wird der gezahlte Lohn im BV mit zum Elterngeld gerechnet plus Geschwisterbonus. Du bekommst zwar nicht das raus was du nach der ersten Schwangerschaft an Elterngeld hattest aber es ist definitiv weitaus mehr als 300€.
Macht euch nicht selbst verrückt. Entschpannt dann klappt es mit dem zweiten ganz schnell. War bei uns auch so. War nach 7 Monaten wieder schwanger nur leider mit spontanem Abgang und 9 weitere Monate später war es wieder soweit. Jetzt sind wir schon in der 33ssw.
Drücke euch die Daumen.
Lg
31. Mai 2015 12:09
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Grundsätzlich spricht der AG das Beschäftigungsverbot aus wenn er der AN nicht eine Stelle anbieten kann die dem Mutterschutz entspricht.
Der Arzt spricht ein BV aus wenn die Arbeit Mutter und/oder Kind schaden könnte obwohl die Stelle dem Mutterschutzbedingungen entspricht.
Sonst gibt es noch die Möglichkeit der Krankschreibung, das gilt wenn die Arbeit an sich nicht die SS gefährdet sondern eine Erkrankung.
Aber wie gesagt bei der TE hat der AG eine ruhigere Stelle und deshalb dürften ihr weder AG noch FA ein BV austellen.
Zum anderen hat die TE Elternzeit bis nächstes Jahr März, diese kann sie erst zum neuen Mutterschutz beenden, da sie ja bereits Elterngeld für 12 Monte erhalten hat geht das 2.Elternjahr als Nullrunde in die Berechnung.
Der Arzt spricht ein BV aus wenn die Arbeit Mutter und/oder Kind schaden könnte obwohl die Stelle dem Mutterschutzbedingungen entspricht.
Sonst gibt es noch die Möglichkeit der Krankschreibung, das gilt wenn die Arbeit an sich nicht die SS gefährdet sondern eine Erkrankung.
Aber wie gesagt bei der TE hat der AG eine ruhigere Stelle und deshalb dürften ihr weder AG noch FA ein BV austellen.
Zum anderen hat die TE Elternzeit bis nächstes Jahr März, diese kann sie erst zum neuen Mutterschutz beenden, da sie ja bereits Elterngeld für 12 Monte erhalten hat geht das 2.Elternjahr als Nullrunde in die Berechnung.
31. Mai 2015 13:29
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Hallo nochmal,
Hmm da bin ich ja mal gespannt wie das jetzt bei uns sein wird. Die elterngeldstelle hat es mir anders erklärt. Mal sehen was raus kommt.
Habe meine 3 Jahre elternzeit nach 22 Monaten zum Beginn des Mutterschutzes beendet und jetzt schon an die neue dran hängen lassen was für mich dann voll 6 Jahre elternzeit bedeuten. Mein Arbeitgeber akzeptiert das voll und ganz.
Lg
Hmm da bin ich ja mal gespannt wie das jetzt bei uns sein wird. Die elterngeldstelle hat es mir anders erklärt. Mal sehen was raus kommt.
Habe meine 3 Jahre elternzeit nach 22 Monaten zum Beginn des Mutterschutzes beendet und jetzt schon an die neue dran hängen lassen was für mich dann voll 6 Jahre elternzeit bedeuten. Mein Arbeitgeber akzeptiert das voll und ganz.
Lg
31. Mai 2015 13:38
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Elterngeld und Elternzeit sind ja 2 paar Schuhe. Elternzeit muss man dem AG auch nur mitteilen, eine Genehmigung braucht es nicht.
Aber das Elterngeld wird ja nach den Einkünften der letzten 12 Monate berechnet, das vorherige Einkommen würde dann nur zählen wenn man das nächste Kind innerhalb der ersten 14 Monate bekommt. Danach ist es ja sozusagen freiwillig zu Hause zu bleiben.
Und da sie ja in Elternzeit ist und so wie ich verstanden habe auch nicht Teilzeit arbeitet brauch sie auch kein BV. Elternzeit kann man ja nur zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.
Alles sehr kompliziert und leider kennen sich oft die Sachbearbeiter auch nicht richtig aus.
Aber das Elterngeld wird ja nach den Einkünften der letzten 12 Monate berechnet, das vorherige Einkommen würde dann nur zählen wenn man das nächste Kind innerhalb der ersten 14 Monate bekommt. Danach ist es ja sozusagen freiwillig zu Hause zu bleiben.
Und da sie ja in Elternzeit ist und so wie ich verstanden habe auch nicht Teilzeit arbeitet brauch sie auch kein BV. Elternzeit kann man ja nur zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.
Alles sehr kompliziert und leider kennen sich oft die Sachbearbeiter auch nicht richtig aus.
1. Jun 2015 13:18
Re: zweites Kind nach Elternzeit
Hallo zusammen! Vielen Dank für die zahlreichen kommis. Ich hatte jetzt auch mal mit einer Dame in der familienberatung vom Jugendamt gesprochen die bei uns auch für Elterngeld Elternzeit etc zuständig sind. Mir wurde auch erklärt dass solange ich in Elternzeit bin die Monate für die Berechnung des Elterngeldes "wegfallen".
Heisst in meinem Fall wäre es ideal wenn ich nach Ablauf der 2 jährigen Elternzeit wieder normal 40 Stunden arbeiten würde. Und wenn mein Chef nicht genug Arbeit hat müsste er mich bei meinem alten Gehalt freistellen. BV kann nur der FA ausstellen wenn zb die Ss gefährdet wäre. Auch bei Mobbing oder Stress wäre es ein Grund für ein BV. Sollte ich noch vor Ablauf der Elternzeit in mutterschutz kommen sollte ich die Elternzeit vorzeitig beenden.
Dann würde ich das gleiche Elterngeld wie jetzt auch schon erhalten. Das ist doch schon mal was. Genau das war mir eben wichtig das ich nicht auf Teilzeit berechnet werde.
Heisst in meinem Fall wäre es ideal wenn ich nach Ablauf der 2 jährigen Elternzeit wieder normal 40 Stunden arbeiten würde. Und wenn mein Chef nicht genug Arbeit hat müsste er mich bei meinem alten Gehalt freistellen. BV kann nur der FA ausstellen wenn zb die Ss gefährdet wäre. Auch bei Mobbing oder Stress wäre es ein Grund für ein BV. Sollte ich noch vor Ablauf der Elternzeit in mutterschutz kommen sollte ich die Elternzeit vorzeitig beenden.
Dann würde ich das gleiche Elterngeld wie jetzt auch schon erhalten. Das ist doch schon mal was. Genau das war mir eben wichtig das ich nicht auf Teilzeit berechnet werde.

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