Mutterschutzgeld

Kinderwunsch und Familienplanung
Elternforum
gast.1180876
6. Jun 2011 17:01
Re: Mutterschutzgeld
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht das ich Mutterschutzgeld beantragen sollte später.
Bin ja jetzt erst in der 18 SSW .
Musste heute aber leider zum Arbeitsamt und mich ab 1Sep.11 Arbeitslos melden, weil mein Vertrag logischerweise nicht verlängert wird.
Wie verhält sich das dann mit dem Mutterschutzgeld????
Danke im vorraus
Lg Nadine
Philipp-Mama
6. Jun 2011 21:09
Re: Mutterschutzgeld
Hallo,

wenn du zu Beginn der Schutzfrist ALG I bekommst, dann bekommst du in der Schutzfrist von deiner KK Mutterschaftsgeld in Höhe ALG I.

Du bekommst 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eine Bescheinigung von deinem Frauenarzt, diese ausgefüllt an die KK senden, das ist dann der Antrag. Vom Arbeitsamt bekommst du einen "Aufhebungsbescheid", den schickst du am besten direkt mit an die KK.

Bekommst du "nur" ALG II, dann wird das weitergezahlt und du bekommst nichts von der KK.


Das mit dem Frühchen in dem Beitrag von maddi33 ist so nicht ganz richtig. Nicht jedes Kind, das 3 Wochen früher kommt, ist für die KK automatisch eine Frühgeburt. Nur bei einem Geburtsgewicht von max 2500 Gramm oder fehlender Organreife und damit erhöhtem Pflegebedarf, hat man Anspruch auf 12 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Hierfür gibts extra Bescheinigungen vom Krankenhaus ;)
gast.1180876
7. Jun 2011 15:01
Re: Mutterschutzgeld
@ Philipp-Mama

Ich bedanke mich rechtherzlich über deine sehr gut beschriebene Antwort so versteht man das wenigstens beim Arbeitamt wurde nur gesagt Sie bekommen einen Schein bei der Ärztin und den schicken sie weg.
Der junge Mann konnte/wollte sich mir gegenüber nicht richtig äußern was das für mich bedeutet.
Ich bekomme auch ALG I dann sieht es für mich ja ganz gut aus ;-).
Hört sich doof an ich weiß.
Danke noch einmal für deine schnelle und nette Antwort.
Liebe Grüße
Philipp-Mama
7. Jun 2011 21:39
Re: Mutterschutzgeld
Gern geschehen :D
gast.1158347
8. Jun 2011 18:22
Re: Mutterschutzgeld
Ich habe auch noch eine Frage!!
Das Mutterschaftsgeld, muss man das bei der KK beantragen oder bekommt man das automatisch?? Wenn ja, wann sollte ich das machen??

LG schnegge
Philipp-Mama
9. Jun 2011 09:35
Re: Mutterschutzgeld
Hallo schnegge0510,

wenn du Anspruch hast, dann bei der KK beantragen, da läuft nix automatisch ;)

Also 7 Wochen vor deinem Entbindungstermin die Bescheinigung vom Frauenarzt geben lassen und ausgefüllt an die KK senden. Wenn du beschäftigt bist, nimmt die KK dann selber Kontakt mit deinem Chef auf und fragt nach deinem Gehalt. Wenn du ALG I bekommst, dann den Aufhebungsbescheid vom AA mitsenden. Nach der Geburt bekommt ihr mehrere Geburtsbescheinigungen vom Standesamt, eine davon heisst "für Zwecke der Mutterschaftshilfe" oder "zur Vorlage bei der Krankenkasse". Diese schickt ihr ebenfalls an die KK.

Und den Antrag auf Familienversicherung entweder bei der Kasse von Papa oder Mama stellen, das läuft auch nicht automatisch!
gast.1158347
9. Jun 2011 11:46
Re: Mutterschutzgeld
Dankeschön, also hat nicht jeder Anspruch darauf. Ich arbeite vollzeit und verdiene eigentlich nicht schlecht, weißt du auch bis zu welcher Grenze man anspruch darauf hat, oder ist das nur für ALG I +II -bezieher??
Philipp-Mama
9. Jun 2011 14:17
Re: Mutterschutzgeld
Hallo,

Anspruch hat jede Frau, die Voll- oder Teilzeit arbeitet, also mehr als nur einen 400-Euro-Job, und bei einer gesetzlichen KK versichert ist. Zuviel verdienen kann man also nicht - außer man ist privat krankenversichert ;)

Wenn du Vollzeit arbeitest, bekommst du max. 13 Euro/Tag von deiner KK und dein Chef stockt das auf, so dass du insgesamt das gleiche Netto bekommst wie vorher.
gast.1180876
9. Jun 2011 16:38
Re: Mutterschutzgeld
@ Philipp-Mama und natürlich acuh die anderen die mir helfen können ;-)

Da du mir schon bei meiner ersten Frage recht gut geholfen hast habe ich aber noch mal eine weitere Frage an dich.
Habe nun heute meine Papiere beim AA abgegeben und bin durch eine ganz blöde Frage darauf aufmerksam gemacht worden das ich nur ALG I bekomme in der Zeit vom 1.09 bis einschließlich 23.09, weil für mich der Mutterschutz am 24. 09 beginnt.
Nun sagte der gute Mann zu mir ich bekomme nur für den Zeitraum das ALG weil ich dann ja Mutterschutzgeld bekomme und dann nach dem Mutterschutzgeld das Erziehungsgeld.
Warum bekomme ich aber nicht die ganze Zeit ALG ???
Wie soll ich das denn machen die ersten 2 Monate mein Verlobter verdient ja nun auch nicht so dicke.
Ich meine man bekommt das schon alles hin, aber das ist alles so verwirrend !!!!
Achja und man bekommt ja ca.13 euro am Tag und der rest wird vom AG aufgestockt wie ist das aber bei mir da ich dann ja ohne Arbeit bin und ja auch kein ALG bekommen soll????

Ich bedanke mich schon mal im vorraus !!!
Philipp-Mama
9. Jun 2011 20:22
Re: Mutterschutzgeld
Hallo Leo2408,

der Mann vom Arbeitsamt hat "erstmal" Recht: Wenn man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommt, bekommt man kein ALG I mehr.

Du bekommst bis einen Tag vor Schutzfrist ALG I, danach für die Dauer der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von deiner KK. Die Regelung 13 Euro von der KK plus Rest vom Chef gelten nur bei Beschäftigten, du bekommst den vollen Betrag von der KK, so hoch wie vorher das ALG I, also ggf. mehr als 13 Euro.

Was nach der Schutzfrist ist, entscheidest du. Du bist ja nicht gezwungen, Elterngeld zu beantragen. Du könntest dich auch direkt weiter arbeitssuchend melden, und damit ALG I statt Elterngeld bekommen. Dann wird das AA dich aber ggf. auch vermitteln ;) Ansonsten bekommst du dann halt für die nächsten 10 Monate Elterngeld.

Ich bin mir jetzt nicht 100 % sicher, aber ich meine, wenn du dich dann nach dem Elterngeld sofort wieder arbeitssuchend meldest, steht dir wieder ALG I zu, weil du deinen Anspruch noch nicht ausgeschöpft hast. So war das jedenfalls bei meiner Freundin, sie hat auch nach dem Elterngeld wieder für ein paar Monate ALG I bekommen.

Noch was: Wenn du "irgendwann" nach der Elternzeit weder ALG I/II bekommst, noch arbeiten gehst (oder nur max. 400-Euro-Job), dann bist du nicht mehr automatisch krankenversichert. Bis dahin "sollte" dein Verlobter dein Ehemann sein, damit du über ihn familienversichert werden kannst (wenn er gesetzlich versichert ist) - sonst musst du als stellenlose ledige Hausfrau auch noch selber die Krankenversicherung bezahlen :shock: (gilt nur für dich - dein Kind kann auch ohne Trauschein über den Vater mitversichert werden).
gast.1180876
9. Jun 2011 20:45
Re: Mutterschutzgeld
Hallo Phlipp-Mama
was würde ich ohne dich tun :-)
Du bist echt Nett und kannst das so gut erklären DANKE DANKE DANKE.
Jetzt habe ich das auch mal alles verstanden das ist alles garnicht so einfach man man man :-)
Man macht sich da ja doch immer einen kopf drum wie das alles so läuft.
Ich meine man würde das auch mit wenig Geld schaffen gar keine frage, aber es kommen immer neue fragen dazu wo man echt nicht weiter weiß.
Also da wir ja sowieso heiraten wollen das steht ja eindeutig fest, werden wir das jetzt wohl noch schnell in Angriff nehmen :-).
Vielleicht ja auch noch bevor der kleine Wurm kommt.
Das ich nicht Versichert bin wusste ich wohl aber nur nicht ab wann, also heißt das solange ich das Elterngeld bekomme bin auch noch Versichert nur danach halt nicht außer ich bekomme ALG I ? Habe ich das so richitg vernommen?
Achso ich werde natürlich die Elternzeit nutzen denn ich möchte ja voll und ganz für unseren kleinen Mann da sein .
Danke dir nochmal :-)
Liebe grüße
Philipp-Mama
10. Jun 2011 08:27
Re: Mutterschutzgeld
Hallo Leo2408,

jep, hast du richtig verstanden - bei Elterngeld bist du weiterversichert, bei anschließender weiterer Elternzeit ohne ALG I/II nicht mehr.

Ich wünsch dir noch eine schöne Kugelzeit :D
gast.1180876
10. Jun 2011 15:08
Re: Mutterschutzgeld
Das wünsch ich dir auch. :D
Khisanee
11. Jun 2011 12:57
Re: Mutterschutzgeld
Nochmal zur Klärung Mutterschaftsgeld (Mutterschutzgeld) und Elterngeld.

Mutterschaftsgeld:
- 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, wenn alles "normal" verläuft. Bei Frühchen und bei Mehrlingen verhält es sich etwas anders. Da gibt es 12 Wochen Mutterschaftsgeld.
Verschiebt sich der tatsächliche Entbindungstermin nach hinten, verkürzt sich die Zeit nicht. Es werden weiterhin 8 Wochen danach bezahlt.

- Das Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse beantragt werden.

- Der FA stellt eine Bescheinigung über den berechneten Termin aus. Der wird bei der Krankenkasse vorgelegt.

- Die Krankenkasse nimmt Kontakt zum Arbeitgeber auf.

- Die Krankenkasse zahlt 13 Euro pro Tag, und der Arbeitgeber den kompletten Rest bis zum normalen Nettoverdienst.

- Achtung es werden tatsächliche 6 und 8 Wochen gerechnet! Beispiel:
Entbindung am 18.10.2011
Start der Mutterschutzfrist: 06.09.2011
Ende der Mutterschutzfrist: 12.12.2011

- Das ist die Regelung für Arbeitnehmerinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung!

- geringfügig Beschäftigte bei gesetzlicher Krankenversicherung: 13 € von der Krankenkasse pro Tag (Gesamt 1484 € für 98 Tage Mutterschutz)

- Selbständige mit gesetzlicher KV ohne Anspruch auf Krankengeld: kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld

- Beamte: Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Es gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen.

- Hausfrau: Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld


Elterngeld:

- Elterngeld wir an Väter und Mütter für max. 14 Monate gezahlt.

- Es wird für mind. 2, max. 12 Monate an einen Elternteil bezahlt.

- 14 Monate, wenn der Partner mind. 2 Monate auch in Anspruch nimmt.

- 14 Monate bei Alleinerziehenden!

- Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und sind max. 1800 €, mind. 300 € im Monat.

- Prozentual beträgt das Elterngeld 67% bzw. 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Es gibt hier eine 1200€ Grenze. Ab da wird runtergestaffelt auf 65%. Bei Einkünften unter 1000€ kann es sogar bis zu 100% betragen. Der %-Satz wird schrittweise genau berechnet.

- Das Mindestelterngeld von 300€ bekommen alle, sofern sie das Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeiten. Also auch Hausfrauen/-männer, Studierende...

- Bei ALG II, Sozialhilfe u. Kinderzuschlag werden die 300 € mit angerechnet. Ausnahmen gelten hier für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt erwerbstätig waren. Seit 01.01.2011 gilt hier ein Elternfreibetrag in Höhe des Einkommens vor der Geburt. Max. Höhe dieses Freibetrages sind 300€. Bis zu der Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.

- Keinen Elterngeldanspruch hat grundsätzlich jedes Paar, das ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 € hat, und bei Alleinerziehenden sind es 250.000 €. Kalenderjahr gerechnet.

- WICHTIG!
Elterngeld wird nicht wie das Mutterschaftsgeld in tatsächlichen Wochen bezahlt, sondern nach vollen Monaten!
Das heißt:
Entbindung am 18.10.2011
Anspruch auf Elterngeld: 18.10.2011 bis 17. 10.2012 (bei 12 Monaten)
Anspruch auf Elterngeld: 18.10.2011 bis 17.12.2012 (bei 14 Monaten)

- Daher ist es absolut sinnvoll direkt mit dem Tag der Geburt auch Elterngeld zu beantragen, denn so bekommt man mehr Elterngeld.
Rechnung:
Entbindung 18.10.2011
Mutterschaftsgeld geht bis 12.12.2011
Elterngeld für die ersten 2 Monate würde bis einschl. 17.12.2011 gezahlt werden.
Differenztage sind also der 13.,14., 15., 16. und 17.12.2011.
Beantragt man nun ab dem ersten Tag, also dem 18.10.2011 direkt Elterngeld, bekommt man für die Tage 13.12. bis 17.12.2011 noch je Tag ein dreißigstel Elterngeld.
Viele machen hier den Fehler und beantragen das Elterngeld ab dem 1. des Lebensmonats, in dem Fall also ab dem 01.10.2011. Da würde einem aber Elterngeld bei verloren gehen.
Der Grund hierfür ist die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf das Elterngeld!

- Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet!
Das bedeutet letztendlich man bekommt 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe des normalen Nettogehaltes. Dies wird angerechnet auf das Elterngeld. Nach den 8 Wochen gibts dann das berechnete Elterngeld in Höhe von 67 bzw. 65 % des Nettoeinkommens.
Daher hat man im Grunde 10 Monate Elterngeld plus die ~2 Monate Mutterschaftsgeld. Für die ersten 2 Monate überlagern sich Mutterschaftsgeld und Elterngeld durch die Anrechnung. Hier sollte sich aber keiner beschweren, denn in der Regel ist es doch ganz nett 2 Monate mehr zu haben, als anschließend für 10 Monate nur 67 / 65 % zu bekommen.....

- Beim Elterngeld hat man auch die Möglichkeit gleichzeitig es in Anspruch zu nehmen. Also gemeinsam mit dem Partner. Dann werden die 14 Monate durch 2 geteilt, also es sind 7 Monate Elterngeldanspruch, da ja beide es gleichzeitig bekommen.
Genauso kann man die Zeit auch verdoppeln auf 24 Monate, allerdings bekommt man dann pro Monat eben nur die Hälfte des berechneten Elterngeldes.

Achtung für alle die Lohnsteuererklärungspflichtig sind.....
Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet es wird beim Brutto mitgerechnet, was zu netten Steuernachzahlungen führen kann.
Philipp-Mama
13. Jun 2011 17:51
Re: Mutterschutzgeld
Leo2408 hat geschrieben :
> Das wünsch ich dir auch. :D


Ähm, danke, aber....dafür müsste ich erstmal wieder schwanger werden :lol:
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