Beschäftigungsverbot woher??

Das erste Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.1223618
7. Apr 2012 13:04
Beschäftigungsverbot woher??
Hallo an Alle,
ich bin neu hier und hatte auch in Forenbeiträgen schon einiges zum Thema BV gelesen aber nicht das passende gefunden.
Es geht um folgendes: Ich hatte letztes Jahr eine Fehlgeburt und hatte damals in der Schwangerschaft, ohne Probleme, ein BV von meiner FA. Nun habe ich aber nach der Fehlgeburt den FA gewechselt, weil ich mich schlecht aufgehoben gefühlt habe. Ich bin jetzt wieder schwanger, 10 SSW und bin schon seit 4 Wochen krankgeschrieben. Der neue FA meinte das sie keine BV ausstellen und das der Arbeitgeber machen müsste. Aber mein Arbeitgeber macht es nicht, weil er meint es ist Sache vom Arzt.
Tja und nun bin ich ratlos. Können denn Hausärzte ein BV austellen? Oder kann ich zum Gesundheitsamt oder Amtsarzt einfach so gehen und meinen Fall schildern? Würden die dann ein BV ausstellen?
Ich arbeite in Lager bei einer Zeitungsfirma, wo ich den ganzen stehen muss und Gewichte zwischen 5 und 35 Kg hebe. Ich bin krankgeschrieben weil ich durch das schwere heben Hämatome in der Gebärmutter bekommen hatte und dadurch eine Fehlgeburt drohte.
Mein FA jetzt ist sonst super und ich kann mich nicht beschweren, ausser eben das Probelm mit dem BV. Warum sind FAs da eigentlich so komisch? Sollte ich jetzt schon wieder den FA wechseln?

Für Ratschläge und Erfahrungen wäre ich wirklich sehr dankbar.

Schöne Ostern wünsch ich euch!!
gast.1126658
7. Apr 2012 15:05
Re: Beschäftigungsverbot woher??
Hallo
Dein Fa darf aufjedenfall ein bv aussprechen wenn die gefährung von Mutter
Und Kind gegeben sind dann kann der Fa und aber auch der hausarzt dieses bv aussprechen lass dich von deinem Fa nicht abwimmeln uns bestehe da drauf.ich hatte auch von meinem Fa ein bv gekommen.
Lg Jenny
gast.1402128
8. Apr 2012 22:06
Re: Beschäftigungsverbot woher??
hallo das kannst du bei deinem fa. hollen alleine ohne das dein arbeitgeber was macht musste meiner auch nicht. was er auch nie gemacht hätte meiner. lass einfach bei deinem fa. nicht locker
gast.1073690
8. Apr 2012 22:20
Re: Beschäftigungsverbot woher??
Ich hatte damals nur von meiner Arbeitsstelle ein BV bekommen, mein Frauenarzt hatte damit gar nichts zu tun!

Frohe Ostern
Khisanee
8. Apr 2012 23:22
Re: Beschäftigungsverbot woher??
Das BV kann der Arzt ausstellen. Dabei ist es sogar egal ob Hausarzt oder FA.

Auch der Arbeitgeber kann es ausstellen.

Genau genommen MUSS es sogar ausgestellt werden, wenn eine Gefährdung vorliegt. Das kann zum einen durch die Arbeit an sich sein, aber auch durch den Gesundheitszustand der Schwangeren.

Besonders der Arbeitgeber hat hier eine gesetzliche Fürsorgepflicht einzuhalten.

Ich suche mal eben ob ich noch meinen ursprünglichen Artikel finde.
Dann poste ich den hier nochmal.

Viele FA scheinen übrigens sehr unsicher zu sein was das BV angeht.

Du kannst dich aber auch beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen und dort um Hilfe bitten, wenn weder Arbeit noch FA reagieren. Dies sollte schnell und zeitnah geschehen. Lass dich nicht vom Arbeitgeber hinhalten.
Khisanee
8. Apr 2012 23:28
Re: Beschäftigungsverbot woher??
So habe meinen Beitrag wieder gefunden.

Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/familienvor ... verbot.htm
daraus folgendes:
"Wer darf ein BV aussprechen?
Ist die Gesundheit des Babys oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet, so kann ein Beschäftigungsverbot verhängt werden. Das generelle Beschäftigungsverbot muss vom Arbeitgeber beachtet werden, das individuelle Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt - aber nicht von der Hebamme! - ausgestellt werden und ist ab Vorlage beim Arbeitgeber gültig."

Lies es dir aber ruhig mal ganz durch, ist gut geschrieben.


und hier das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... G000202308

Beides kannst du deinem Arbeitgeber unter die Nase reiben.
Sieht dein Arbeitgeber keinen Handlungsbedarf, dann wende dich wirklich umgehend an das Gewerbeaufsichtsamt.
Und rede nochmal mit dem FA, zeig ihm vor allem am besten einen Ausdruck aus dem oberen Link und weise auf das Mutterschutzgesetz hin.
6 Beiträge • Seite 1 von 1
loading 19539...