Elternzeit verkürzen?
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11. Okt 2010 22:18
Elternzeit verkürzen?
Hallo,
ich benötige mal Eure Hilfe. Ich habe ansich zwei Jahre Elternzeit beantragt, möchte nun aber zwei Monate früher als geplant wieder in der Firma einsteigen und noch dazu die Wochenarbeitszeit verkürzen.
Macht es Sinn, die Elternzeit per Antrag zu verkürzen, oder einen Antrag auf Arbeiten während der Elternzeit zu beantragen. Was könnte mir den rechtlich gesehen einen Streich spielen?
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
ich benötige mal Eure Hilfe. Ich habe ansich zwei Jahre Elternzeit beantragt, möchte nun aber zwei Monate früher als geplant wieder in der Firma einsteigen und noch dazu die Wochenarbeitszeit verkürzen.
Macht es Sinn, die Elternzeit per Antrag zu verkürzen, oder einen Antrag auf Arbeiten während der Elternzeit zu beantragen. Was könnte mir den rechtlich gesehen einen Streich spielen?
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
11. Okt 2010 23:41
Re: Elternzeit verkürzen?
Hi,
soweit ich weiß, kann Dir eigentlich nur der Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen. Er kann halt den Antrag auf Verkürzung ablehnen, aber - so glaube ich - muss er dies auch begründen.
Was die Verkürzung der Arbeitszeit angeht, muss er das halt auch genehmigen, aber wenn das er nicht will, und es weniger als 15 Angestellte gibt, hast Du leider kein Recht auf eine Teilzeitstelle. Erst ab 15 Mitarbeiter, hast Du ein Anrecht.
LG, Pitzi
soweit ich weiß, kann Dir eigentlich nur der Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen. Er kann halt den Antrag auf Verkürzung ablehnen, aber - so glaube ich - muss er dies auch begründen.
Was die Verkürzung der Arbeitszeit angeht, muss er das halt auch genehmigen, aber wenn das er nicht will, und es weniger als 15 Angestellte gibt, hast Du leider kein Recht auf eine Teilzeitstelle. Erst ab 15 Mitarbeiter, hast Du ein Anrecht.
LG, Pitzi
18. Okt 2010 17:38
Re: Elternzeit verkürzen?
Hi!!
Also ich habe damals ein Jahr Elternzeit genommen, und habe diese sogar um 3 Monate verkürzt
!! Habe meinem Arbeitgeber einfach einen Antrag diesbezüglich gesendet, und schwupps, durfte ich eher wieder arbeiten kommen
!!! Ist also eigentlich kein Problem, hängt halt von deinem Arbeitgeber ab!! Und ich habe dabei auch direkt mit beantragt, eine Reduktion meiner Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle, war auch kein Problem!
LG, Peanut
Also ich habe damals ein Jahr Elternzeit genommen, und habe diese sogar um 3 Monate verkürzt


LG, Peanut

21. Okt 2010 22:19
Re: Elternzeit verkürzen?
wenn du die elternzeit verkürzt: soweit ich weiß, hat man zwar ein recht auf kürzung der arbeitszeit, aber wenn man später wieder voll arbeiten möchte, hat man kein anrecht auf seine alte, volle stelle.
wir haben das so gemacht:
ich arbeite wieder voll, mein mann muß halbtags arbeiten.
1.mein mann hat elternzeit beantragt und arbeitet während dieser zeit halbtags.
2.ist die elternzeit vorbei dann geht er wieder in seine alte, sprich volle stelle zurück, da ihm diese zusteht.
ansonsten: wenn du die elternzeit verkürzen willst, dann muß das mit zustimmung des arbeitgebers geschehen. vielleicht hat er für dich z.b. eine person auf zeit eingestellt und kann dich garnicht früher zurück nehmen, da sonst deine stelle doppelt besetzt wäre.
lg
wir haben das so gemacht:
ich arbeite wieder voll, mein mann muß halbtags arbeiten.
1.mein mann hat elternzeit beantragt und arbeitet während dieser zeit halbtags.
2.ist die elternzeit vorbei dann geht er wieder in seine alte, sprich volle stelle zurück, da ihm diese zusteht.
ansonsten: wenn du die elternzeit verkürzen willst, dann muß das mit zustimmung des arbeitgebers geschehen. vielleicht hat er für dich z.b. eine person auf zeit eingestellt und kann dich garnicht früher zurück nehmen, da sonst deine stelle doppelt besetzt wäre.
lg
21. Okt 2010 22:31
Re: Elternzeit verkürzen?
Wenn du verkürzen willst, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Tut er dies nicht, kannst du den Abtrag auf Teilzeit in Elternzeit (15-30 Stunden) stellen. Dann kannst du dein 3. Jahr noch dranhängen, so dass du ein Jahr und 2 Monate in Teilzeit arbeiten würdest. Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber der Verlängerung um das 3. Jahr nicht zustimmen.
Wenn du allerdings dauerhaft in Teilzeit arbeiten willst, würde ich einen normalen Antrag darauf stellen und mir das 3. Jahr Elternzeit aufsparen. Ruf doch einfach mal bei deinem AG an und frag, wie er die Sache sieht...
Wenn du allerdings dauerhaft in Teilzeit arbeiten willst, würde ich einen normalen Antrag darauf stellen und mir das 3. Jahr Elternzeit aufsparen. Ruf doch einfach mal bei deinem AG an und frag, wie er die Sache sieht...
10. Nov 2010 17:16
Re: Elternzeit verkürzen?
Also mein alter Arbeitsvertrag (mit einer 100%-Stelle) gilt trotz Reduktion auf eine 50%-Stelle, voll weiter!! Wenn ich mich also dazu entschließen würde, ab nächstem Jahr wieder voll arbeiten zu gehen, wäre das kein Problem!!
Hängt sicherlich vom Arbeitergeber ab
!! Aber wie gesagt, bei mir war das überhaupt kein Problem.....
!!
Hängt sicherlich vom Arbeitergeber ab


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