urlaubsanspruch

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
gast.1306883
24. Mai 2013 21:14
urlaubsanspruch
Also eigt passt das thema nicht so hierher aber irgendwie kann mir keiner so richtig weiterhelfen..also ich hab im sep einen putzjob in einem kindergarten angefangen der bis ende februar befristet war der kindergarten hat zb über weihnachten zugehabt oder fasching da hat ich natürlch auch frei..in dem halben jahr hab ich glaub 2tage mal frei genommen..

nun ist der vertrag nochmal bis ende august verlängert worden und ich frage mich ob mir außer woder kindergarten zuhat noch paar tage zur verfügung stehen steht leider nichts im vertrag auf nachfrage bek ich auch keine richtige antwort die leiterin sagt sie schaut nach hat dies aber noch nicht gemacht...

und zb wenn ich im ersten vertrag5tage habe habe ich dann im 2vertag wieder neu 5tage frei....

kennt sich jemand aus
vielen dank
gast.917724
24. Mai 2013 21:35
Re: urlaubsanspruch
Wenn der bestehende Vertrag nur verlängert wurde, behalten die alten Regelungen auch ihre Gültigkeit. Du hättest also den gleichen Urlaubsanspruch, wie in der Vergangenheit.
Wurde allerdings ein NEUER (befristeter) Vertrag geschlossen, können dort selbstverständlich auch neue Abreden bzgl. Urlaub enthalten sein.
gast.1463629
26. Mai 2013 13:54
Re: urlaubsanspruch
Dir stehen mind 24 Kalendertage im Jahr an Urlaub zu!LG
gast.917724
26. Mai 2013 14:05
Re: urlaubsanspruch
Stimmt nur bedingt: Es sind 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche; bei einer 5-Tage-Woche sind es nur 20 Tage Mindesturlaubsanspruch.
Bei Teilzeit natürlich entsprechend angepasst...
gast.1306883
27. Mai 2013 11:42
Re: urlaubsanspruch
vielen dank aber wie ist das geregelt der kindergarten hat 28tage im jahr zu aber dann dürfte ich aber doch eigt gar kein frei mehr haben..aber weiß im ersten halb jahr hatte ich mal 2 tage frei genommen und da stand dann resttage....leider weiß ich nimmer wie viele das waren..
gast.917724
27. Mai 2013 20:40
Re: urlaubsanspruch
Feste Schließ- bzw. Urlaubszeiten (Betriebsferien) zählen normalerweise ganz normal zum Erholungsurlaub dazu.
Aber natürlich können abweichende Vereinbarungen getroffen werden - da hilft es dann nur, den Vertrag nochmal genau durchzulesen und im Zweifel mal bei der Verwaltung anfragen. Der zuständige Urlaubssachbearbeiter wird es Dir gewiss sagen können ;)
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