Hilfeee, wer kennt sich aus?
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
8. Mai 2013 09:59
Hilfeee, wer kennt sich aus?
Also es geht darum, ich bin momentan in Elternzeit von meinem 1. Kind (3 Jahre Elternzeit) diese Endet Anfang September 2014
und wenn ich jetzt mit dem 2. Kind schwanger werde( wenns klappt) und dieses aber erst nach der Elternzeit zur Welt kommt,
wie berechnet sich dann mein Mutterschaftsgeld?
Habe gehört dass, wenn man im 8. Monat ist, der AG den Mutterschaftszuschuss zahlen muss???
Stimmt das??und warum???
Liebe Grüße
und wenn ich jetzt mit dem 2. Kind schwanger werde( wenns klappt) und dieses aber erst nach der Elternzeit zur Welt kommt,
wie berechnet sich dann mein Mutterschaftsgeld?
Habe gehört dass, wenn man im 8. Monat ist, der AG den Mutterschaftszuschuss zahlen muss???
Stimmt das??und warum???
Liebe Grüße
8. Mai 2013 15:25
Re: Hilfeee, wer kennt sich aus?
also wenn du jetzt schwanger wirst kommt es ja noch in der Elternzeit. dann bekommst du glaub ich nur die 300 die einem zustehen.
oder meinst du 2013-weil du 2014 geschrieben hast.
kommt es danach wird das geld das du bist dahin verdient hast (vorausgesetzt du arbeitest) ...... also angenommen du hast 4 Monate gearbeitet, bekommst 1500 euro pro monat netto, wird das netto Gehalt x4 / 12 und dann davon halt die 64% gerechnet, und dann noch der Zuschlag für wenigverdiener
bin mir aber net so sicher aber wäre für mich die logische Erklärung
Arbeitgeberzuschuss??? meinst du das Mutterschaftsgeld??? also das muss er denk ich zahlen wenn du arbeitest
oder meinst du 2013-weil du 2014 geschrieben hast.
kommt es danach wird das geld das du bist dahin verdient hast (vorausgesetzt du arbeitest) ...... also angenommen du hast 4 Monate gearbeitet, bekommst 1500 euro pro monat netto, wird das netto Gehalt x4 / 12 und dann davon halt die 64% gerechnet, und dann noch der Zuschlag für wenigverdiener
bin mir aber net so sicher aber wäre für mich die logische Erklärung
Arbeitgeberzuschuss??? meinst du das Mutterschaftsgeld??? also das muss er denk ich zahlen wenn du arbeitest
8. Mai 2013 18:01
Re: Hilfeee, wer kennt sich aus?
Grundsätzlich hast Du nur dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Du auch berufstätig bist, da es sich quasi um eine Lohnersatzleistung handelt.
Dann zahlt die Krankenkasse für die Dauer des Mutterschutzes (also sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) max. 13,- € pro Kalendertag. Wenn der durchschnittliche Tagesverdienst vor dem Mutterschutz höher war, zahlt i. d. R. der Arbeitgeber einen Zuschuß in Höhe der Differenz zum Arbeitsentgelt.
Ganz vergessen: Hier noch ein Link, wo die einzelnen Punkte recht gut aufgeschlüsselt sind http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... d-276.html
Dann zahlt die Krankenkasse für die Dauer des Mutterschutzes (also sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) max. 13,- € pro Kalendertag. Wenn der durchschnittliche Tagesverdienst vor dem Mutterschutz höher war, zahlt i. d. R. der Arbeitgeber einen Zuschuß in Höhe der Differenz zum Arbeitsentgelt.
Ganz vergessen: Hier noch ein Link, wo die einzelnen Punkte recht gut aufgeschlüsselt sind http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... d-276.html
3 Beiträge
• Seite 1 von 1
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19546...
Suche
loading 31377...
loading 19564...
loading 19565...
loading 19830...
loading 19520...