zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
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17. Feb 2013 14:15
zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
sowas möglich??
wird das Jugendamt nicht stutzig?
sowas möglich??
wird das Jugendamt nicht stutzig?
17. Feb 2013 14:23
Re: zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
Was soll das Jugendamt denn damit zu tun haben?
Die kontrollieren doch nicht, wann, mit wem und wieviel Geschlechtsverkehr man hatte...
Die kontrollieren doch nicht, wann, mit wem und wieviel Geschlechtsverkehr man hatte...
17. Feb 2013 14:31
Re: zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
geht nicht über mich .....
aber es geht um UVG, hab jetzt irgendwo lesen das die beim zweiten mal kein UVG mehr zahlen sollen.
ja die stellen fragen sicherlich, über das Sexualleben, wollen alles ganz genau wissen ... oder es kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an
aber es geht um UVG, hab jetzt irgendwo lesen das die beim zweiten mal kein UVG mehr zahlen sollen.
ja die stellen fragen sicherlich, über das Sexualleben, wollen alles ganz genau wissen ... oder es kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an
17. Feb 2013 14:36
Re: zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
Möglich wäre höchstens eine Klage vor dem Familiengericht. Wenn das Jugendamt den (begründeten) Verdacht hätte, dass die Kindesmutter den Vater sehr wohl kennt aber nicht preisgeben will, dann kann sie durch das Gericht zur Preisgabe verurteilt werden. Tut sie es dann nicht, kann eventuell der Anspruch auf UVG verwirkt sein. Weiß ich allerdings nicht genau, denn UVG ist ja eine Leistung, auf die DAS KIND Anspruch hat, nicht die Mutter...
17. Feb 2013 19:38
Re: zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
Kann mir nicht vorstellen, dass das Probleme macht, denn das geht das Jugendamt doch nicht sn, mit wem die Mutter Geschlechtverkehr hatte-das würde definitiv zu weit gehen!!!
17. Feb 2013 22:26
Re: zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
soweit ich weiß, bekommt man generell nur uvg, wenn man den vater namentlich benennen kann, da sich das jugentamt das geld vom kindesvater zurück holt, notfalls mit pfändung und titel.
das uvg ist ja kein allmosen, sondern nur ein unterhaltsvorschuß und vater staat verschenkt kein geld.
nebenbei, das uvg gibt es auch nicht, bis zur volljährigkeit eines kindes, sondern längstens 60 monate, danach müssen die mütter sehen, wie sie an den kindesunterhalt kommen.
das uvg ist ja kein allmosen, sondern nur ein unterhaltsvorschuß und vater staat verschenkt kein geld.
nebenbei, das uvg gibt es auch nicht, bis zur volljährigkeit eines kindes, sondern längstens 60 monate, danach müssen die mütter sehen, wie sie an den kindesunterhalt kommen.
17. Feb 2013 22:49
18. Feb 2013 13:57
Re: zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
Das einem sowas zwei mal passiert?!
Grundsätzlich gilt das hier
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das JA unangenehme Fragen stellen wird. Falls das ganze denn einvernehmlich und ohne Gewalt zustande kam, wovon ich bei der Fragestellung ausgehe. Die Mutter ist verpflichtet, Auskunft über den oder die möglichen Väter zu geben und wenn es nur Ansatzpunkte zur Ermittlung sind.
Sonst Punkt (3).
Grundsätzlich gilt das hier
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das JA unangenehme Fragen stellen wird. Falls das ganze denn einvernehmlich und ohne Gewalt zustande kam, wovon ich bei der Fragestellung ausgehe. Die Mutter ist verpflichtet, Auskunft über den oder die möglichen Väter zu geben und wenn es nur Ansatzpunkte zur Ermittlung sind.
Sonst Punkt (3).
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