Unterhalt

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
gast.1049543
14. Mai 2012 22:25
Unterhalt
Hallo ihr Lieben,
hoffe uns kann jemand helfen.
Hat denn schon jemand Kindesunterhalt beim Ex-Partner angefordert?
Die Dame vom Jugendamt meinte das muss ich erst bei ihm schriftlich einreichen. Mach ich.
Nur was schreib ich da rein?
Danke schonmal
LG
gast.1191998
15. Mai 2012 11:24
Re: Unterhalt
Hi

ja ich habe es hinter mir.
was ich nicht verstehe ist schriftlich?

also zu meinem fall:

justin nun 5 jahre alt wurde 2007 geboren. natürlich hat er nicht sofort die vaterschaft anerkannt. ich bin dann zum jugendamt wegen unterhaltsvorschuss. das bekam ich auch sofort. aber da die ja nix zu verschenken haben, wollen die das geld auch wieder zurück. somit brauchen die angaben zum kindsvater. der wurde sofort ausfündig gemacht und eingeladen. er kam nicht. dann haben wir es direkt übers gericht laufen lassen.
er stimmte der vaterschaft sofort zu und ich forderte einen titel ein. das ist wichtig für unterhaltszahlungen. den habe ich gemacht, falls er mal nicht zahlt, dass sofort eine unterhaltsvorschusszahlung stattfindet und eine kontofändung bei ihm, damit die zahlundg sofort weiter läuft.
hole dir unbedingt eine beistandschaft beim jugendamt. dahin muss der kindsvater seinen unterhalt zahlen und es wird an dich weitergeleitet, damit du keine rennerein mehr hast.

ich kenne den vater meines sohnes nicht mehr. habe seit 5 jahren keinen kontakt mehr, aber die zahlung läuft ohne probleme.

geh einfach zum jugendamt und farg nach dem vorschuss, sowie nach der beistandschaft. den titel bekommst du nur übers gericht.
lass dich nicht darauf ein, es untereinander zu klären. jeder weiß, dass es für paar monate gut geht und dann??? tja...die rennerein ürde ich mir ersparen...
gast.943398
15. Mai 2012 18:48
Re: Unterhalt
Also ich musste ihn auch schriftlich auffordrn, Unterhalt zu zahlen...
Schrieb damals - ichfordere dich auf, ab dem ......... monatlich Unterhalt in Höhe von....(hier mal Düsseldorfer Tabelle schauen).......fuer unser gemeinsames Kind.....Name..... zu zahlen.der Unterhalt ist bis zum 3.Werktag fuer den laufenden Monat auf das Konto........... zu zahlen.
Und mit einer Kopie dieses Schreibens und des einschreibe-rueckscheins von ihm konnte ich unterhaltsvorschuss bekommen...... weiss nicht ob noch so ist, aber anscheinend ja wohl......
Aber mein ex hat trotzdem nix gezahlt....hab 6 Jahre lang Vorschuss bekommen und dann 40 Euro monatlich....toll oder? Bei hartz4 ist eben nichts zu holen :roll: :evil:
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