evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
gast.1039502
6. Feb 2012 13:01
evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
Hallo Zusammen!
Die Frage ist sicherlich schon mal hier aufgetaucht, aber ich finde nix dazu! :roll:
Leider geben uns die Kindergärten hier in der Stadt erst 4-5 Wochen vor Beginn den Bescheid, ob wir einen Platz erhalten (für 2jährige). Da ich aber ja nicht meinem Arbeitgeber sagen kann "Tatütata, komm doch nicht" oder so, müsste ich rechtzeitig die Elternzeit verlängern. Welche Frist gibt es da? Aber wenn ich so recht überlege, muß ich die ja auf jeden Fall verlängern (wenn ich sicher gehen möchte): 12.06. erster Kita-Tag, dann Eingewöhnung... also nix mit 01.07. arbeiten.
Kann mir jemand helfen? :oops:

Lg.
gast.1102162
6. Feb 2012 13:48
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
am besten du sagst deinem arbeitgeber gleich dass du die elternzeit, aufgrund der kitaaufnahme,bis 01.08. oder wenigstens bis mitte juli verlängerst,die meisten haben dafür verständnis.bei mir ging das formlos.
es ist immer besser nach hinten raus mehr zeit zu haben,grade in der eingewöhnung!
ich hab den fehler gemacht und bin gleich nach der 14tägigen eingewöhnung wieder arbeiten gegangen.fazit:mein kind litt unter extremen verlustängsten.das ist schlimmer als jede wachstumsphase.
ruf deinen chef an und schilder ihm deine situatuation!
lg
gast.959823
6. Feb 2012 14:29
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
Hi, mindestens 3monate vorher und der AG muß zustimmen.

Ich mußte es bei uns schriftlich machen

LG
gast.917724
6. Feb 2012 15:08
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
Bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) muß man sogar 6 Monate vorher den Antrag auf Verlängerung stellen. Allerdings muß der Arbeitgeber dann genehmigen. Anders ist es bei Elternzeitverkürzung - hier kann der Arbeitgeber auch ablehnen!

Ich würde aber auch vorschlagen, zunächst mit dem AG zu sprechen, ob evtl. aus Kulanzgründen auf die Fristwahrung verzichtet wird UND auch bei dem KiTa-Träger "nerven", damit es den Bescheid eher gibt!
gast.959823
6. Feb 2012 15:10
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
@Juyael- der AG muß nicht zustimmen, AUSSER man hat einen triftigen grund. Hatte mich damals ja extra informiert gehabt,weil ich ja auch verlängern mußte :>
gast.917724
6. Feb 2012 15:26
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
Nach meiner Info MUSS er zustimmen, wenn die Elternzeit dann zusammenhängend genommen wird. Anders ist es, wenn man bspw. das erste Lebensjahr Elternzeit hatte, dann arbeitet und dann das dritte Jahr noch beantragt. Man kann ja mit Zustimmung des Arbeitgebers sogar bis ins 7. Lebensjahr die Elternzeit nehmen!
gast.917724
6. Feb 2012 15:35
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
Ich habe gerade mal im BEEG nachgelesen - ich finde dort überhaupt keine Bestimmung zur Verlängerung der Elternzeit. Würde mich aber gerne eines Besseren belehren lassen... ;)

Lediglich für den von mir angesprochenen Fall der unzusammenhängenden Elternzeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres gibt es eine gesetzliche Vorschrift, § 16 Abs. 3 BEEG; hier darf der Arbeitgeber tatsächlich die Zustimmung verweigern.
gast.959823
6. Feb 2012 18:04
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
Verlängerung der Elternzeit

Eine Verlängerung der Elternzeit ist gem. § 16 Abs. 3 S. 4 BEEG gesetzlich vorgesehen für den Fall, dass ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Dieser Paragraf regelt den Fall, dass ein Arbeitnehmer die Elternzeit für eine kürzere als zwei oder drei Jahre beansprucht hat und nun im Nachhinein die Verlängerung bis zur maximalen Dauer der gesetzlichen Elternzeit beantragt. Dies ist dann nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es hat ein Abwägung zu erfolgen: das Freistellungsinteresse des Elternteils muss sich als gewichtig vorrangig vor dem Interesse des Arbeitgebers darstellen. Denkbar ist dies etwa, wenn sich die Eltern trennen oder wenn der mitbetreuende Partner erkrankt. Auch wenn das Kind erkrankt und eine weitere Betreuung braucht, wird man einen wichtigen Grund für die Verlängerung der Elternzeit bis zur maximalen Dauer von drei Jahren annehmen können. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich beim Arbeitgeber zu stellen. In dem Antrag sind die Tatsachen mit anzuführen, die einen wichtigen Grund rechtfertigen

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit hingegen zu jeder Zeit bis zur Ausschöpfung der drei Jahre verlängert werden.
gast.917724
6. Feb 2012 18:26
Re: evt. kein Kitaplatz-wann muss ich Elternzeit verlängern?
BEEG

§ 15 Abs. 2
(...)
Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden.

§ 16
(...)
(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
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