Steuererklärung
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22. Jan 2012 19:04
Steuererklärung
Hallo,
ich bin bis August noch in Elternzeit und bekomme Elterngeld.
Muss ich dann auch eine Steuererklärung machen??? Weiß das jemand? Und wenn man es muss, muss man dann in der Regel Nachzahlen?
LG Sylvia
ich bin bis August noch in Elternzeit und bekomme Elterngeld.
Muss ich dann auch eine Steuererklärung machen??? Weiß das jemand? Und wenn man es muss, muss man dann in der Regel Nachzahlen?
LG Sylvia
22. Jan 2012 19:17
Re: Steuererklärung
meinst du nen steuerausgleich?
also bei uns in ö muss man das überhaupt nicht machen! aber man wär halt blöd wenn man ihn nicht macht..ich hab in der karenz,also wo ich daheim war bei meiner tochter,nen haufen kohle bekommen..
lg
also bei uns in ö muss man das überhaupt nicht machen! aber man wär halt blöd wenn man ihn nicht macht..ich hab in der karenz,also wo ich daheim war bei meiner tochter,nen haufen kohle bekommen..
lg
22. Jan 2012 19:34
Re: Steuererklärung
ja musst du, du hast bestimmt mal von der kindergeldstelle so ein extra zettel bekommen den du ebenbei der steuererklärung mit abgeben musst oder da die daten übertragen musst...ob man nachzahlen muss weiss ich auch nicht, wir haben unsere die woche abgeschickt und lassen uns überraschen
23. Jan 2012 08:11
Re: Steuererklärung
Hi, ja du mußt....ich bekomme sogar was wieder, da ich noch 3monate gearbeited hatte und der kleine in der krippe war ^^
23. Jan 2012 09:35
Re: Steuererklärung
Ja, du musst den Lohnsteuerjahresausgleich machen. Ich habe für 2010 noch nen Ordentlichen Betrag zurück bekommen. Ob du was bekommst oder zurück zahlen musst, da spielen einige Faktoren eine wichtige Rolle. Wir lassen die Steuer immer machen von meiner Schwigerma und wenn die uns die macht und sagt wir bekommen so und so viel wieder zurück, dann hat das bis jetzt immer gestimmt. Bin ml gespannt wie das 2011 ist mit der Steuer, wir haben geheiratet und da bin ich jetzt mal gespannt ob wir nachzahlen müssen. Mein Onkel vom Finanzamt meinte zu mir nämlich das man bei Lohnsteuerklasse 3/5 meistens was zurück zahlen muss.
Aber wie gesagt, Lohnsteuerjahresausgleich musst du machen, muss man wenn man staatliche Gelder bekommt. Steht auch glaub ich bei dem Hilfebogen für das Elterngeld mit drauf. Ach ja und wenn man die einmal gemacht hat glaub muss man die ja immer machen, aber da is halt so. Außerdem muss man die glaub ich bis Mai oder Juni beim Finanzamt spätestens abgeben ansonsten muss man schätz ich ma was zahlen. Wenn man es aber mit nem Steuerberater macht muss man sich nicht ganz an die Frist halten.
Aber wie gesagt, Lohnsteuerjahresausgleich musst du machen, muss man wenn man staatliche Gelder bekommt. Steht auch glaub ich bei dem Hilfebogen für das Elterngeld mit drauf. Ach ja und wenn man die einmal gemacht hat glaub muss man die ja immer machen, aber da is halt so. Außerdem muss man die glaub ich bis Mai oder Juni beim Finanzamt spätestens abgeben ansonsten muss man schätz ich ma was zahlen. Wenn man es aber mit nem Steuerberater macht muss man sich nicht ganz an die Frist halten.
23. Jan 2012 17:17
Re: Steuererklärung
also das mit der frist kann nicht sein weil wir dieses jahr erst die von 2008/2009/2010 und eben 2011 abgegeben haben 

23. Jan 2012 17:57
Re: Steuererklärung
Man hat nur eine frist,wenn man selbstständig ist
und nein, man muß sie danach nimmer machen...
also bsp. 2008 habe ich eine gemacht, 2009/10 nicht und 11 will ich eine machen,also muß ich die anderen beide jahre nachholen

also bsp. 2008 habe ich eine gemacht, 2009/10 nicht und 11 will ich eine machen,also muß ich die anderen beide jahre nachholen
23. Jan 2012 22:03
Re: Steuererklärung
Also verjähren oder so tut das nicht, kann aber sein das man eben vom Finazamt angemahnt wird eine zu machen, wohl aber eher nur wenn man selbstständig ist. Mein Mann meint auch das wenn das Finanzamt net meckert ist des ja auch ok wenn man nicht immer eine macht aber theoretisch muss man wenn man einmal eine gemacht hat immer eine machen. Kommt vielleicht auch auf den Sesselpupser an der da beim Finanzamt sitzt....
Mei ich kann des net bestätigen, ich geb meinen Lohnsteuerjahresausgleich ja immer pünktlich ab und gut is und ich mach den eben auch jedes Jahr.

Mei ich kann des net bestätigen, ich geb meinen Lohnsteuerjahresausgleich ja immer pünktlich ab und gut is und ich mach den eben auch jedes Jahr.
24. Jan 2012 09:43
Re: Steuererklärung
Mein Freund hat mal eine Aufforderung bekommen weil er 2009 keine Steuererklärung für 2008 abgegeben hatte.
Diese Aufforderung kam dann aber erst Ende Dezember 2009 und er hatte zeit bis Januar '10 eine einzureichen.
Hat er auch gemacht, weil er wusste er bekommt ja was wieder, da wäre er ja schön blöd gewesen wenn er keine gemacht hätte.
Ich mach die auch jedes jahr, denn meistens sinds doch wenigstens 100€, wenn nicht sogar mehr, die ich raus bekomme.
Diese Aufforderung kam dann aber erst Ende Dezember 2009 und er hatte zeit bis Januar '10 eine einzureichen.
Hat er auch gemacht, weil er wusste er bekommt ja was wieder, da wäre er ja schön blöd gewesen wenn er keine gemacht hätte.
Ich mach die auch jedes jahr, denn meistens sinds doch wenigstens 100€, wenn nicht sogar mehr, die ich raus bekomme.
24. Jan 2012 14:08
Re: Steuererklärung
muss man denn auch eine machen, wenn man ja sont keine einnahmen hat, ausser eben elterngeld und kindergeld???
24. Jan 2012 15:31
Re: Steuererklärung
ja weil ja das Elterngeld ne staatliche Leistung ist und dem Progressionsunterhalt unterliegt. Bitte net fragen wie ich des erklären soll. IS so schwer des kurz zu erklären
24. Jan 2012 21:41
Re: Steuererklärung
Hallo,
es gibt Fälle, wo man diese abgeben muss. dazu gehört z.b., wenn man 3 und 5 Steuerklassen hat und die beiden in diesem Jahr gearbeitet haben, oder die Firma, wo man gearbeitet hat ist Insolvenz gegangen und und und.
Elterngeld ist steuerfrei, wird aber in die Bemessung des Steuersatzes eingerechnet. d.h. wenn dein Mann z.b. 50000 ist der Steuersatz z.b 8 %, dein Elterngeld beträgt z.b. 20000, dann sind es der Prozentsatz für 70000 dann 10% (die Zahlen sind erfunden). aber die 10% auf nur 50000, da nur der Einkommen von deinem Mann besteuert wird.
Wenn du für dich selbst eine Steuererklärung machst ist genau das gleiche. du hast, denke ich, die ersten 4 Monate 2011 gearbeiten. Also dein Einkommen + Elterngeld bestimmt den Steuersatz. dann wird dein Einkommen in diesen ersten 4 Monaten mit diesem Steuersatz multipliziert. du hast dann aber noch mindestens 925 Euro Ausgaben (wenn ich mich nicht irre Pauschalbetrag, was abgezogen wird). Du hast aber die ersten 4 Monaten kein Kind gehabt, also erhöht sich bei die der Freibetrag um mindestens 1 Kind. Es hängt davon ab wie du verdienst. wenn viel, dann wirst du wahrscheinlich nachzahlen oder es läuft auf 0, da der Steuersatz ja potentiell steigt. Wenn normal dann würde ich sagen, dass du eine Rückzahlung bekommst. google ein wenig nach den Steuersatztabellen und rechne aus, was abgezogen wurde und was abgezogen werden soll. aber es ist gewöhnlich so, dass man im ersten Jahr eine Rückzahlung erhält. man hat ja, einfach gesagt, höhere Ausgaben bzw. Freibeträge und kleineres Einkommen.
lg Alina
es gibt Fälle, wo man diese abgeben muss. dazu gehört z.b., wenn man 3 und 5 Steuerklassen hat und die beiden in diesem Jahr gearbeitet haben, oder die Firma, wo man gearbeitet hat ist Insolvenz gegangen und und und.
Elterngeld ist steuerfrei, wird aber in die Bemessung des Steuersatzes eingerechnet. d.h. wenn dein Mann z.b. 50000 ist der Steuersatz z.b 8 %, dein Elterngeld beträgt z.b. 20000, dann sind es der Prozentsatz für 70000 dann 10% (die Zahlen sind erfunden). aber die 10% auf nur 50000, da nur der Einkommen von deinem Mann besteuert wird.
Wenn du für dich selbst eine Steuererklärung machst ist genau das gleiche. du hast, denke ich, die ersten 4 Monate 2011 gearbeiten. Also dein Einkommen + Elterngeld bestimmt den Steuersatz. dann wird dein Einkommen in diesen ersten 4 Monaten mit diesem Steuersatz multipliziert. du hast dann aber noch mindestens 925 Euro Ausgaben (wenn ich mich nicht irre Pauschalbetrag, was abgezogen wird). Du hast aber die ersten 4 Monaten kein Kind gehabt, also erhöht sich bei die der Freibetrag um mindestens 1 Kind. Es hängt davon ab wie du verdienst. wenn viel, dann wirst du wahrscheinlich nachzahlen oder es läuft auf 0, da der Steuersatz ja potentiell steigt. Wenn normal dann würde ich sagen, dass du eine Rückzahlung bekommst. google ein wenig nach den Steuersatztabellen und rechne aus, was abgezogen wurde und was abgezogen werden soll. aber es ist gewöhnlich so, dass man im ersten Jahr eine Rückzahlung erhält. man hat ja, einfach gesagt, höhere Ausgaben bzw. Freibeträge und kleineres Einkommen.
lg Alina
24. Jan 2012 21:46
Re: Steuererklärung
@septembermami2010: ich habe mal gehört, wenn man diese 1 mal gemacht hat, muss man immer machen (keine Ahnung ob es stimmt). Aber mit diesen Einnahmen ist die Steuererklärung ja einfach auszufühlen. da die beiden Einnahmen steuerfrei sind, musst du ja sowieso nichts zahlen. so kostet dich das nur ein wenig Zeit.
im letzten Beitrag meinte ich natürlich nicht potentiell sondern exponentiell. sorry.
im letzten Beitrag meinte ich natürlich nicht potentiell sondern exponentiell. sorry.
25. Jan 2012 20:15
Re: Steuererklärung
mal ne ganz andere frage!
also wir machen ihn jedes Jahr a ( also eigentlich ein muss für jeden soweit ich weiss).
aber ich bin in elternzeit und arbeite auch nicht! bekomme ich dann trotzdem eine lohnsteuerbescheinigung von meinem chef?
also wir machen ihn jedes Jahr a ( also eigentlich ein muss für jeden soweit ich weiss).
aber ich bin in elternzeit und arbeite auch nicht! bekomme ich dann trotzdem eine lohnsteuerbescheinigung von meinem chef?
26. Jan 2012 13:54
Re: Steuererklärung
ich habe die Tage eine für 2011 bekommen. eine Mitarbeiterin von mir ist jetzt mit dem zweiten Kind in Elternzeit und ist somit schon 4 Jahre nicht da und bekommt diese jedes Jahr.
Wenn ihr verheiratet seid, dann zusammen also nur eine Steuererklärung, wenn nicht, dann jeder für sich selbst. Wenn man verheiratet ist und mindestens 1 Tag getrennt, darf man auch eine getrennte Steuerklärung machen, aber es löhnt sich nicht, denn einer von beiden kriegt dann gewöhnlich die A...karte, außer bei den Klassen 4 und 4.
lg Alina
Wenn ihr verheiratet seid, dann zusammen also nur eine Steuererklärung, wenn nicht, dann jeder für sich selbst. Wenn man verheiratet ist und mindestens 1 Tag getrennt, darf man auch eine getrennte Steuerklärung machen, aber es löhnt sich nicht, denn einer von beiden kriegt dann gewöhnlich die A...karte, außer bei den Klassen 4 und 4.
lg Alina
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