Unterhalt
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6. Dez 2011 20:31
Unterhalt
Hallo,
ich und mein freund wohnen in getrennten wohnungen, und da er alg2 bezieht genau wie ich auch zahlt der staat unterhaltsvorschuss, den muss er zurückzahlen, kann mir zwar nicht erklären warum aber is irgendwie so. wenn wir nun zusammen ziehen würden muss er dann dennoch unterhalt zahlen? ich habe das alleinige Sorgerecht
ich und mein freund wohnen in getrennten wohnungen, und da er alg2 bezieht genau wie ich auch zahlt der staat unterhaltsvorschuss, den muss er zurückzahlen, kann mir zwar nicht erklären warum aber is irgendwie so. wenn wir nun zusammen ziehen würden muss er dann dennoch unterhalt zahlen? ich habe das alleinige Sorgerecht
6. Dez 2011 20:37
Re: Unterhalt
nein muss er nicht..da muss er allgemein für euch aufkommen!
Dann seit ihr zusammen eine bedarfsgemeinschaft, wenn er dann einen job bekommt, wird alles angerechnet!
Der Unterhaltsvorschuss wird dann gestrichen!
Ihr beißt euch doch ins eigene fleisch momentan, seit zusammen, habt ein kind zusammen,lebt getrennt...er muss es doch sowieso irgendwann zurückzahlen...davon habt ihr beide doch nichts
Dann seit ihr zusammen eine bedarfsgemeinschaft, wenn er dann einen job bekommt, wird alles angerechnet!
Der Unterhaltsvorschuss wird dann gestrichen!
Ihr beißt euch doch ins eigene fleisch momentan, seit zusammen, habt ein kind zusammen,lebt getrennt...er muss es doch sowieso irgendwann zurückzahlen...davon habt ihr beide doch nichts
6. Dez 2011 20:39
Re: Unterhalt
und das sorgerecht hat damit nichts zu tun...
er hat die vaterschaft bestimmt anerkannt, also hat er auch gewisse rechte as vater...
rein finanziell gesehen, hat das sorgerecht keine bedeutung
er hat die vaterschaft bestimmt anerkannt, also hat er auch gewisse rechte as vater...
rein finanziell gesehen, hat das sorgerecht keine bedeutung

6. Dez 2011 20:40
Re: Unterhalt
Hallo,
zu deiner Frage...wenn ihr zusammen ziehen würdet, würde die Unterhalt zahlung weg fahlen. Bis auf das was er dem Staat jetzt schuldet.
Jeder Vater muss unterhalt für sein Kind zahlen wenn dieses nicht bei ihm wohnt genauso wie auch anders rum (Mutter). Kann er/sie dies nicht so zahlt es der Staat. Aber der Staat fordert dieses ein weil er das ja nur übernimmt so lange der Vater des Kindes nicht zahlungsfähig ist.
Achso bevor ich es vergesse...wenn ihr beide nicht arbeiten geht egal aus welchen Gründen jetzt...wird nix angerechnet...denn wenn ihr beide vom Staat lebt habt ihr ja nix und somit bleibt euer leistungssatz den ihr bekommt bei beiden erhalten.
Außer einer von euch beiden geht arbeiten (voll, Nebenbeschäftigung etc.) dann muss derjenige für den anderen aufkommen.
Liebe Grüße
zu deiner Frage...wenn ihr zusammen ziehen würdet, würde die Unterhalt zahlung weg fahlen. Bis auf das was er dem Staat jetzt schuldet.
Jeder Vater muss unterhalt für sein Kind zahlen wenn dieses nicht bei ihm wohnt genauso wie auch anders rum (Mutter). Kann er/sie dies nicht so zahlt es der Staat. Aber der Staat fordert dieses ein weil er das ja nur übernimmt so lange der Vater des Kindes nicht zahlungsfähig ist.
Achso bevor ich es vergesse...wenn ihr beide nicht arbeiten geht egal aus welchen Gründen jetzt...wird nix angerechnet...denn wenn ihr beide vom Staat lebt habt ihr ja nix und somit bleibt euer leistungssatz den ihr bekommt bei beiden erhalten.
Außer einer von euch beiden geht arbeiten (voll, Nebenbeschäftigung etc.) dann muss derjenige für den anderen aufkommen.
Liebe Grüße
7. Dez 2011 12:10
Re: Unterhalt
Der Unterhaltsvorschuß muß so oder so irgendwann zurückgezahlt werden. Ich habe den Anspruch auf unterhaltsvorschuß voll ausgeschöpft, denn der Vorschuß wird nicht auf Dauer gezahlt. Er wird nur für einen gewissen Zeitraum gezahlt. Mein Ex-Mann muß jetzt mir einerseits den monatlichen Unterhalt für unseren Sohn zahlen und parallel dazu zahlt er jetzt den Unterhaltsvorschuß an das Jugendamt zurück.
Von daher solltet ihr euch überlegen vielleicht zusammenzuziehen. Denn das UVG fällt wie gesagt nach einer gewissen Zeit weg und jeder Monat mehr bedeutet auch mehr Schulden für den Vater Deines Kindes. Wenn ihr zusammenwohnt zahlt er den Unterhalt ja praktisch dadurch daß er sich an Miete und Lebenshaltenskosten beteiligt. Aber den Vorschuß wird er sobald er zahlungsfähig ist zurückzahlen. Daher ist es sicherlich sinnvoll darüber nachzudenken diesen Zustand alsbald zu beenden
Von daher solltet ihr euch überlegen vielleicht zusammenzuziehen. Denn das UVG fällt wie gesagt nach einer gewissen Zeit weg und jeder Monat mehr bedeutet auch mehr Schulden für den Vater Deines Kindes. Wenn ihr zusammenwohnt zahlt er den Unterhalt ja praktisch dadurch daß er sich an Miete und Lebenshaltenskosten beteiligt. Aber den Vorschuß wird er sobald er zahlungsfähig ist zurückzahlen. Daher ist es sicherlich sinnvoll darüber nachzudenken diesen Zustand alsbald zu beenden
7. Dez 2011 12:34
Re: Unterhalt
Ich find es gerad unfassbar, dass du dir es nicht erklären kannst, warum dein Freund es zurück zahlen muss
wenn jeder nur nimmt und niemand gibt, dann können wir bald alle Pfandflaschen sammeln gehen



wenn jeder nur nimmt und niemand gibt, dann können wir bald alle Pfandflaschen sammeln gehen




7. Dez 2011 12:45
Re: Unterhalt
*melli* hat geschrieben:
> Ich find es gerad unfassbar, dass du dir es nicht erklären kannst, warum
> dein Freund es zurück zahlen muss
> wenn jeder nur nimmt und niemand gibt, dann können wir bald alle
> Pfandflaschen sammeln gehen

Daumen hoch
> Ich find es gerad unfassbar, dass du dir es nicht erklären kannst, warum
> dein Freund es zurück zahlen muss


> wenn jeder nur nimmt und niemand gibt, dann können wir bald alle
> Pfandflaschen sammeln gehen




Daumen hoch
7. Dez 2011 13:26
Re: Unterhalt
Na also das Unterhaltsvorschuss zurück bezahlt werden muss sollte klar sein oder? Ich müsste meinen Mann mal fragen aber wenn ich mich recht entsinne musste er den auch zurück zahlen, als er mal nicht zahlen konnte.... Ich mein is ja ein vorschuss, das sagt ja schon das wort dass das nicht geschenkt ist. Bitte ich bei meinem AG um nen Vorschuss wird der auch irgendwann wieder verrechnet. So is das halt. Ja und dann muss ich sagen warum seid ihr net schon eher zusammen gezogen? Er muss dann keinen Unterhalt mehr an dich zahlen, muss sich ja aber trozdem an den gemeinsamen kosten beteiligen. Wenn ich jetzt mal meine Meinung sagen darf, ich hätte in deiner Situation gleich gesagt das man zusammen zieht noch bevor man hätte einmal an den Unterhalt denken müssen. Ich finde die gesamte Situation komisch, aber mich geht das ja so genau nix an
. Am besten ihr zieht dann einfach mal zusammen damit im Fall der Fälle dein Freund nicht zu viel zurück zahlen muss wenn er arbeit gefunden hat.

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