Arbeiten
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17. Nov 2011 14:07
Arbeiten
Hallo,
ich habe heute Erfahren das ich in meinen alten Job nach den 2 Jahren Elternzeit aufgrund der Arbeitszeiten nicht wieder zurück kann.
Jetzt meine Frage wenn die 2 Jahre Elterzeit mit dem Elterngeld rumm sind was bekomme ich denn dann für Geld??? Wenn ich also keinen anderen Job bekomme bis dahin steht mir dann etwas vom Amt zu??? Ich bin nicht verheiratet, lebe nur mit meinem Freund zusammen. Kennt sich da wer aus???
LG Sylvia
ich habe heute Erfahren das ich in meinen alten Job nach den 2 Jahren Elternzeit aufgrund der Arbeitszeiten nicht wieder zurück kann.
Jetzt meine Frage wenn die 2 Jahre Elterzeit mit dem Elterngeld rumm sind was bekomme ich denn dann für Geld??? Wenn ich also keinen anderen Job bekomme bis dahin steht mir dann etwas vom Amt zu??? Ich bin nicht verheiratet, lebe nur mit meinem Freund zusammen. Kennt sich da wer aus???
LG Sylvia
17. Nov 2011 15:00
Re: Arbeiten
das gleiche Problem habe ich gerade auch.
ich habe mich nun beim arbeitsamt arbeitslos gemeldet. da ich ja ab januar einen krippenplatzt für meinen kleinen habe. arbeitslos kannst du dich aber erst melden wenn die kinderbetreuung gesichert ist. dann kannst du dort arbeitlosengeld bekommen. ansonsten musst du hartz 4 beantragen. was anderes bleibt ein leider nicht. weil sonst bist du auch nicht mehr krankenversichert. ich muss jetzt leider auch 1 1/2 monate selber ne gebühr an die krankenkasse zahlen, damit wir weiterhin versichert sind. da ich erst ab dezember arbeitslos gemeldet bin, weil ich nicht früher die kinderbetreuung sichern kann aber mein elterngeld schon ausgelaufen ist.
ich habe mich nun beim arbeitsamt arbeitslos gemeldet. da ich ja ab januar einen krippenplatzt für meinen kleinen habe. arbeitslos kannst du dich aber erst melden wenn die kinderbetreuung gesichert ist. dann kannst du dort arbeitlosengeld bekommen. ansonsten musst du hartz 4 beantragen. was anderes bleibt ein leider nicht. weil sonst bist du auch nicht mehr krankenversichert. ich muss jetzt leider auch 1 1/2 monate selber ne gebühr an die krankenkasse zahlen, damit wir weiterhin versichert sind. da ich erst ab dezember arbeitslos gemeldet bin, weil ich nicht früher die kinderbetreuung sichern kann aber mein elterngeld schon ausgelaufen ist.
17. Nov 2011 21:11
Re: Arbeiten
Hallo!
Wie schon über mir beschrieben, du kannst Arbeitslosengeld I beantragen, dann bekommst du wenn du dich VOLLZEIT zur Verfügung stellst 67% von deinen letzten 12 Durchschnittsgehälter!
Du musst aber eine Kinderbetreuung haben/nachweisen, damit du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst!
Zu Hartz 4:
Wenn du mit deinem Freund in einem gemeinsamen Haushalt lebst muss er für dich und dein/euer Kind mit aufkommen..sprich sein einkommen wird mir angerechnet...kannste dir ja anhand der tabelle für hartz 4 sätze ausrechnen
Erwachsener 364 € + Partner in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft 328€
Regelsatz Kind von 0-5 Jahren 215
Unterkunftskosten für 3 Personen sprich bis 75 qm, ca 500 - 600 Euro warm...je nach Stadt und baujahr des Hauses
entspricht ca 1500 € für euch drei !!!!
Dann kannste ja schauen was dein freund verdient...wenn er unter dem wert ist..bekommst du anteilig dazu, du darfst aber nicht vergessen das Kindergeld in höhe von 184 wird voll angerechnet als einkommen für kind...also die 184 noch abziehen!
Hoffe konnte dir weiterhelfen! viel glück!
Ich kenne es selber, die finanzielle lage mit kind ist nicht so einfach...und dann sagt der staat man wird fürs kinderkriegen unterstützt

Wie schon über mir beschrieben, du kannst Arbeitslosengeld I beantragen, dann bekommst du wenn du dich VOLLZEIT zur Verfügung stellst 67% von deinen letzten 12 Durchschnittsgehälter!
Du musst aber eine Kinderbetreuung haben/nachweisen, damit du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst!
Zu Hartz 4:
Wenn du mit deinem Freund in einem gemeinsamen Haushalt lebst muss er für dich und dein/euer Kind mit aufkommen..sprich sein einkommen wird mir angerechnet...kannste dir ja anhand der tabelle für hartz 4 sätze ausrechnen
Erwachsener 364 € + Partner in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft 328€
Regelsatz Kind von 0-5 Jahren 215
Unterkunftskosten für 3 Personen sprich bis 75 qm, ca 500 - 600 Euro warm...je nach Stadt und baujahr des Hauses
entspricht ca 1500 € für euch drei !!!!
Dann kannste ja schauen was dein freund verdient...wenn er unter dem wert ist..bekommst du anteilig dazu, du darfst aber nicht vergessen das Kindergeld in höhe von 184 wird voll angerechnet als einkommen für kind...also die 184 noch abziehen!
Hoffe konnte dir weiterhelfen! viel glück!
Ich kenne es selber, die finanzielle lage mit kind ist nicht so einfach...und dann sagt der staat man wird fürs kinderkriegen unterstützt


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