Geldstrafe Verleumdung
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5. Okt 2011 19:16
Geldstrafe Verleumdung
Hallo, habe nun nen anziege gemacht gege meine mutter und nun wollt ich nur mal wissen ob sich jemand auskennt wie hoch die geldstrafe dann ist, sie kriegt fast 800 euro Harzt 4.
danke euich
danke euich
5. Okt 2011 19:18
Re: Geldstrafe Verleumdung
Harz 4 ist nicht pfändbar, denke das sie eher sozialstunden bekommt.
5. Okt 2011 19:44
Re: Geldstrafe Verleumdung
Ich weiß zwar nicht was deine Mutter falsches über dich herum erzählt, aber gab es keine andere Möglichkeit als eine Anzeige?
Naja, ist deine Sache.
Ich denke das hier niemand weiß was deine Mutter zu erwarten hat, du schreibst ja nicht mal um was es geht und für Verleumdung gibt es bestimmt keinen Pauschal Betrag.
Naja, ist deine Sache.
Ich denke das hier niemand weiß was deine Mutter zu erwarten hat, du schreibst ja nicht mal um was es geht und für Verleumdung gibt es bestimmt keinen Pauschal Betrag.

5. Okt 2011 19:45
Re: Geldstrafe Verleumdung
@canaster
Eine Geldstrafe wird grundsätzlich auch bei Hartz4 verhängt, allerdings bleibt die Tagessatzhöhe dann im untersten Bereich, je nach Gerichtsbezirk bei 5 oder 10 €.
Was die Menge der Tagessätze angeht, kann ich nicht viel sagen, da die Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ist. Erfahrungsgemäß werden es wohl maximal 20 Tagessätze werden, wenn überhaupt.
Gruß
Julia Yaël
Eine Geldstrafe wird grundsätzlich auch bei Hartz4 verhängt, allerdings bleibt die Tagessatzhöhe dann im untersten Bereich, je nach Gerichtsbezirk bei 5 oder 10 €.
Was die Menge der Tagessätze angeht, kann ich nicht viel sagen, da die Höchststrafe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ist. Erfahrungsgemäß werden es wohl maximal 20 Tagessätze werden, wenn überhaupt.
Gruß
Julia Yaël
6. Okt 2011 10:57
Re: Geldstrafe Verleumdung
Hallo,
Nadin darüber brauchst du dir jetzt noch keinen Kopf machen.
Eine Anzeige machen und und eine Anzeige durchbekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Dazu kommt noch ob es ins Gewicht fällt was sie über dich verbreitet hat...denn wenn es nur ich sag es jetzt mal so pillepalle ist dann wird das abgewiesen.
Was deine Mutter zuerwarten "hätte" kann ich dir so nicht sagen so etwas fällt auch nicht immer gleich aus.
Warte erstmal ab was aus der Anzeige wird und dann kannst du einen Beamten etwas befragen oder dann aufs das Gericht warten.
Liebe Grüße
Nadin darüber brauchst du dir jetzt noch keinen Kopf machen.
Eine Anzeige machen und und eine Anzeige durchbekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Dazu kommt noch ob es ins Gewicht fällt was sie über dich verbreitet hat...denn wenn es nur ich sag es jetzt mal so pillepalle ist dann wird das abgewiesen.
Was deine Mutter zuerwarten "hätte" kann ich dir so nicht sagen so etwas fällt auch nicht immer gleich aus.
Warte erstmal ab was aus der Anzeige wird und dann kannst du einen Beamten etwas befragen oder dann aufs das Gericht warten.
Liebe Grüße
6. Okt 2011 11:11
Re: Geldstrafe Verleumdung
Gebe Mullemaus recht,
wenn du eine Anzeige machst ist das lediglich die Aufforderung an die Polizei Ermittlungen zu diesem Thema anzustellen. Das heißt deine Mutter kriegt nen Schreiben, wo man ihr mitteilt das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da sie deine Mutter ist, hat sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, da heißt sie muß sich in keinsterweise zu den Vorwürfen äußern. (Auch nicht vor nem Richter- muß sie eh nicht, da sie Beschuldigte in diesem Verfahren ist)
Sind die Ermittlungen seitens der Polizei abgeschlossen, schicken die das dann weiter an die Staatsanwaltschaft und DIE überlegt sich dann, ob sie das Verfahren überhaupt zuläßt und es zu einer Geldstrafe kommt.
Es kann aber auch sein, dass die Polizei schon die Ermittlungen einstellt und dann kommt auch nichts bei rum.
Gruß nessa
wenn du eine Anzeige machst ist das lediglich die Aufforderung an die Polizei Ermittlungen zu diesem Thema anzustellen. Das heißt deine Mutter kriegt nen Schreiben, wo man ihr mitteilt das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da sie deine Mutter ist, hat sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, da heißt sie muß sich in keinsterweise zu den Vorwürfen äußern. (Auch nicht vor nem Richter- muß sie eh nicht, da sie Beschuldigte in diesem Verfahren ist)
Sind die Ermittlungen seitens der Polizei abgeschlossen, schicken die das dann weiter an die Staatsanwaltschaft und DIE überlegt sich dann, ob sie das Verfahren überhaupt zuläßt und es zu einer Geldstrafe kommt.
Es kann aber auch sein, dass die Polizei schon die Ermittlungen einstellt und dann kommt auch nichts bei rum.
Gruß nessa
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