Frage zum Mutterschutzgesetz
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26. Aug 2011 13:59
Frage zum Mutterschutzgesetz
Hallo Mamis,
ich hab da mal `ne Frage
Ich bin ja wieder schwanger und hab das am Montag meinem Abteilungsleiter gesagt. Ich war diese Woche nicht arbeiten, hatte ziemlich mit meinem Kreißlauf zu kämpfen. Also hab ich es auch noch niemandem weiter erzählt. Jetzt hatte ich vorhin eine SMS von einer Arbeitskollegin mit Glückwünschen zur Schwangerschaft. Hab ich die gefragt wo die das her weiß, kam aber bis jetzt keine Antwort.
Jetzt zu meiner Frage: Darf der das rum erzählen? Laut MuSchuG doch eigentlich nicht, oder? Kennt sich da jemand von euch aus? Ich find es nämlich total sch....... das ich nicht selber entscheiden konnte wann die anderen das erfahren. Der hat das jetzt einfach weiter erzählt und Montag wenn ich wieder arbeiten gehe werd ich von allen voll gequatscht. Find ich nich so super! Also ich will nicht verheimlichen das ich schwanger bin, aber halt selber entscheiden wann und wem ich es sage.
Würd mich freuen wenn mir jemand was dazu sagen könnte!
LG Maxfrosch
ich hab da mal `ne Frage

Ich bin ja wieder schwanger und hab das am Montag meinem Abteilungsleiter gesagt. Ich war diese Woche nicht arbeiten, hatte ziemlich mit meinem Kreißlauf zu kämpfen. Also hab ich es auch noch niemandem weiter erzählt. Jetzt hatte ich vorhin eine SMS von einer Arbeitskollegin mit Glückwünschen zur Schwangerschaft. Hab ich die gefragt wo die das her weiß, kam aber bis jetzt keine Antwort.
Jetzt zu meiner Frage: Darf der das rum erzählen? Laut MuSchuG doch eigentlich nicht, oder? Kennt sich da jemand von euch aus? Ich find es nämlich total sch....... das ich nicht selber entscheiden konnte wann die anderen das erfahren. Der hat das jetzt einfach weiter erzählt und Montag wenn ich wieder arbeiten gehe werd ich von allen voll gequatscht. Find ich nich so super! Also ich will nicht verheimlichen das ich schwanger bin, aber halt selber entscheiden wann und wem ich es sage.
Würd mich freuen wenn mir jemand was dazu sagen könnte!
LG Maxfrosch
26. Aug 2011 14:04
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
Hallo,
Dein Abteilungsleiter darf es höchstens, wenn Notwendig dem nächsten Vorgesetztem erzählen... ansonten hat er dicht zu halten!!!
So war es bei mir, habs meiner Vorgesetzen gesagt und sie musste es zur Sicherheit (falls was passiert) eben dem Manager und Director sagen.
Hab dann nach 11 Wochen selber die frohe Botschaft verkündet.
Liebe Grüsse!
Dein Abteilungsleiter darf es höchstens, wenn Notwendig dem nächsten Vorgesetztem erzählen... ansonten hat er dicht zu halten!!!
So war es bei mir, habs meiner Vorgesetzen gesagt und sie musste es zur Sicherheit (falls was passiert) eben dem Manager und Director sagen.
Hab dann nach 11 Wochen selber die frohe Botschaft verkündet.
Liebe Grüsse!
26. Aug 2011 14:46
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
Ja, so dachte ich mir das eigentlich auch. Finds ganz schön frech.
Werd ich Montag wohl mal fragen müssen........
LG Maxfrosch
Werd ich Montag wohl mal fragen müssen........
LG Maxfrosch
26. Aug 2011 15:02
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
Das ist nicht frech, das ist eine Absolute Unverschämtheit.
Deine Schwangerschaft geht niemanden was an, sie ist absolute Privatsphäre.
Ich hatte ab dem ersten Tag der SS Arbeitsverbot weil ich im Behindertenbereich arbeite, wollte aber logischer weise auch nicht dass schon in der 5ten SSW alle Bescheid wissen.
Meine Chefin hat mich gedeckt indem sie erzählte ich habe einen Hexenschuß
Nach der 12ten bin ich dann in die Arbeit gefahren und hab erzählt was wirklich ist.
Deine Schwangerschaft geht niemanden was an, sie ist absolute Privatsphäre.
Ich hatte ab dem ersten Tag der SS Arbeitsverbot weil ich im Behindertenbereich arbeite, wollte aber logischer weise auch nicht dass schon in der 5ten SSW alle Bescheid wissen.
Meine Chefin hat mich gedeckt indem sie erzählte ich habe einen Hexenschuß

Nach der 12ten bin ich dann in die Arbeit gefahren und hab erzählt was wirklich ist.
26. Aug 2011 16:42
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
Ganz Ehrlich... es ist eine FRECHHEIT, dass dein Chef es überall rumerzählt hat...
Ließ dir mal das Mutterschutzgesetz durch...
Da steht ganz klar drin, dass dein Chef, sobald du ihm die Bescheingung über deine SS vorgelegt hast, von der Gesetzesseite, nicht das Recht hat, es an Dritte weiterzugeben. Er ist dazu verpflichtet Stillschweigen zu bewahren!!!
Vorallem wenn man mal bedenkt, dass es viele Frauen, ihre SS bis nach dem 3. Monat noch nicht preisgeben wollen, da man ja weiß, das in den ersten 3 Monaten so einiges passieren kann...
Dein Chef hat diese Dinge zu berücksichtigen, hat dir ein angemessenes Arbeitsumfeld zu schaffen, aber sonst auch nichts!!!!
Es ist, wie gesagt, im Mutterschutzgesetz festgehalten, dass er alleine bei der Behörde meldepflicht hat, ansonsten DARF ER ES NIEMANDEN ERZÄHLEN.
Ließ dir mal das Mutterschutzgesetz durch...
Da steht ganz klar drin, dass dein Chef, sobald du ihm die Bescheingung über deine SS vorgelegt hast, von der Gesetzesseite, nicht das Recht hat, es an Dritte weiterzugeben. Er ist dazu verpflichtet Stillschweigen zu bewahren!!!
Vorallem wenn man mal bedenkt, dass es viele Frauen, ihre SS bis nach dem 3. Monat noch nicht preisgeben wollen, da man ja weiß, das in den ersten 3 Monaten so einiges passieren kann...
Dein Chef hat diese Dinge zu berücksichtigen, hat dir ein angemessenes Arbeitsumfeld zu schaffen, aber sonst auch nichts!!!!
Es ist, wie gesagt, im Mutterschutzgesetz festgehalten, dass er alleine bei der Behörde meldepflicht hat, ansonsten DARF ER ES NIEMANDEN ERZÄHLEN.
26. Aug 2011 17:02
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
Hallo,
als ich Schwanger war, hat es auch meine Stationsleitung allen meinen Kollegen gesagt -da mußten meine Kollegen viele Tätigkeiten übernehmen ( Spritze spritzen, Patienten lagern usw. ). Aber wahrscheinlich war es auch andere Situation.
Ich fand es völlig in Ordnung ,daß es alle wußten - ich war von vielen Sachen dann sehr entlastet. Aber in deinem Fall, mußte er es wirklich nicht jedem sagen, wenn du keine körperlich anstrengende Arbeit hast.
Lg Veronika
als ich Schwanger war, hat es auch meine Stationsleitung allen meinen Kollegen gesagt -da mußten meine Kollegen viele Tätigkeiten übernehmen ( Spritze spritzen, Patienten lagern usw. ). Aber wahrscheinlich war es auch andere Situation.

Lg Veronika
26. Aug 2011 20:00
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
@pusinka: Körperlich schwere Arbeit habe ich schon, arbeite in einer Großbäckerei und tu seit meiner Umsetzung in eine andere Abteilung den ganzen Tag nur noch Paletten packen
Da bin ich sowieso mal gespannt, was die mir ab Montag für eine Arbeit geben. Bei meiner ersten Schwangerschaft hatte ich Beschäftigungsverbot. Wird wohl jetzt wieder drauf hinaus laufen.
LG Maxfrosch

Da bin ich sowieso mal gespannt, was die mir ab Montag für eine Arbeit geben. Bei meiner ersten Schwangerschaft hatte ich Beschäftigungsverbot. Wird wohl jetzt wieder drauf hinaus laufen.
LG Maxfrosch
26. Aug 2011 20:39
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
@Maxfrosch
Und wieso hast du beim ersten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bekommen und jetzt nicht? ( musst du nicht beantworten - es ist eigentlich deine private Sache) .Mir wollte meine Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot geben - sie meinte, daß Schwangerschaft keine Krankheit ist - na ja, aber z.B. bei nur 2 Leuten im Dienst am WE (davon nur 2 Vollkräfte und volle Station mit 34 Betten ) oder sogar beim Personalmangel war es echt schwierig und dazu noch ständige Infektionen auf der Station - da mußte ich alles machen was ich eigentlich nicht machcen sollte
..ich wundere mich, daß nichts schlimmes passiert ist.
Ich drücke die Daumen fest, daß du mindestens eine leichtere Beschäftigung bekommst oder sogar Beschäftigungsverbot - hauptsache wirst du zufrieden
Wenn du Lust hast, melde dich noch, wie ist es am Montag abgelaufen und ob du zufrieden bist. Werde mich auf deine Nachricht freuen
Lg Veronika
Und wieso hast du beim ersten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bekommen und jetzt nicht? ( musst du nicht beantworten - es ist eigentlich deine private Sache) .Mir wollte meine Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot geben - sie meinte, daß Schwangerschaft keine Krankheit ist - na ja, aber z.B. bei nur 2 Leuten im Dienst am WE (davon nur 2 Vollkräfte und volle Station mit 34 Betten ) oder sogar beim Personalmangel war es echt schwierig und dazu noch ständige Infektionen auf der Station - da mußte ich alles machen was ich eigentlich nicht machcen sollte

Ich drücke die Daumen fest, daß du mindestens eine leichtere Beschäftigung bekommst oder sogar Beschäftigungsverbot - hauptsache wirst du zufrieden


Lg Veronika
27. Aug 2011 06:58
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
@pusinka-ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot...ich hatte mich 6wochen krank schreiben lassen und dann hat mich die KK angeschrieben, ob das nicht die bessere alternative wäre 
Der arzt mußte es nur unterschreiben

Der arzt mußte es nur unterschreiben
27. Aug 2011 08:43
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
@pusinka: Ich hatte Beschäftigungsverbot weil ich in einer Großbäckerei arbeite und weiter, nachdem ich gesagt hatte das ich schwanger bin, Fließbandarbeit machen sollte und das ist ja verboten. War allerdings auch ein Krampf das der Ärztin zu erklären! Die hat auch gemeint 8 Stunden auf einer Stelle stehen kann ja nicht so schwer sein.
Jetzt hab ich die Ärztin gewechselt. Werd das auf jeden Fall bei der nächsten Untersuchung bei ihr ansprechen. Wüsste nämlich nicht, wo die jetzt im Betrieb mit mir hin wollen.
LG Maxfrosch
Jetzt hab ich die Ärztin gewechselt. Werd das auf jeden Fall bei der nächsten Untersuchung bei ihr ansprechen. Wüsste nämlich nicht, wo die jetzt im Betrieb mit mir hin wollen.
LG Maxfrosch
27. Aug 2011 11:07
Re: Frage zum Mutterschutzgesetz
@pusinka : habe in der Altenpflege gearbeitet und habe den selben Spruch zu hören bekommen , von wegen Schwangerschaft ist keine Krankheit .
Wir hatten einmal den Norovirus im ganzen Haus , und ich habe mich dann krank schreiben lassen trotz das wenig Personal da war . Und die Chefin hatte später dann gemeint das sie das versteht.
Wir hatten einmal den Norovirus im ganzen Haus , und ich habe mich dann krank schreiben lassen trotz das wenig Personal da war . Und die Chefin hatte später dann gemeint das sie das versteht.
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