Keine Taufe aber was dann???

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
gast.928787
14. Aug 2011 21:05
Keine Taufe aber was dann???
Hallo,
wir haben unseren Sohn nicht taufen lassen, da wir beide nicht so wirklich religiös sind.
Dennoch qäult mich die Frage was mit unserem Schatz passiert, wenn wir beide nicht mehr da sind. Großeltern beiderseits kommen nicht in Frage, da wir und sie selber sich die Erzi ehung nicht zutrauen. Tante und Onkel wollen ihren Job nicht aufgeben und sind nicht wirklich kinderfreundlich.....
Meine beste Freundin liebt den Kleinen über alles und er sie auch. Sie spielen so oft es geht zusammen und sie ist immer für mich und ihn da. So wie könnte es machen, dass im Falle der Fälle er zu ihr kommt. Familiengericht? Notar? Habt ihr eine Ahnung?
gruß
gast.917724
14. Aug 2011 21:33
Re: Keine Taufe aber was dann???
Hallo,

ihr habt die Möglichkeit, mit der Freundin gemeinsam zum Notar zu gehen, und dort etwas aufzusetzen. Sollte Euch tatsächlich etwas passieren, so sind die Familiengerichte angehalten, solche etwaigen Verfügungen zunächst zu prüfen, ehe eine andere Lösung (Pflege, Heim etc.) für das Kind gesucht wird.

Habe solche Fälle im Familiengericht allerdings nur sehr selten erlebt. Für uns ist dies auch das Mittel der Wahl; mein Großer stammt aus einer anderen Beziehung, wir sind aber nicht verheiratet.

Im Übrigen - Taufpaten sind nicht mehr, wie früher üblich, automatisch die erste Wahl in einem solchen Fall.

Gruß
JuYa
gast.1043532
14. Aug 2011 21:46
Re: Keine Taufe aber was dann???
Hallo,

ich würde die Taufe auch von der Frage trennen, was mit dem Kind passieren würde, wenn...

Ich würde das evtl. auch mit der Freundin besprechen (sie sollte ja einverstanden sein) und dann wie JuYael sagt, etwas aufsetzen lassen.

LG
gast.865984
14. Aug 2011 21:47
Re: Keine Taufe aber was dann???
@ju yael,
kennst du dich damit aus???
ich bin verheiratet, habe mit meinem jetzigen mann ein kind und habe meinen großen aus der vorherigen ehe mit gebracht.
ich habe ganz oft den gedanken, was ist wenn mir mal was passiert?
kommt mein großer zu seinem leiblichen vater oder kann er bei meinem mann, zu dem er auch papa sagt, und bei meinem kleinen bleiben?
der leibliche vater zahlt unterhalt und eigentlich sehen sie sich alle 14 tage, eigentlich...
gast.1135475
14. Aug 2011 22:00
Re: Keine Taufe aber was dann???
ich habe mal gehört das wenn du stirbst und das alleinige sorgerecht hattest das dein kind erstmal ins heim kommt!!!!!!!!!!1
ich habe vorgesorgt und ein schriftstück angefertigt wo genau drinsteht wer sie bekommt etc

das ist sogar sooo heftig das selbstd eine mutti keinen anspruch drauf hätte

lg
gast.865984
14. Aug 2011 22:04
Re: Keine Taufe aber was dann???
also wir haben schon das gemeinsame sorgerecht, ich war ja mit dem kindvater verheiratet :roll:
gast.1135475
14. Aug 2011 22:08
Re: Keine Taufe aber was dann???
na dann würde es zu ihm gehen
oder du machst auch ein schriftstück fertig ich denke es reicht wenn es dafür zeugen gab, aberd as weiß ich leider nicht

alles liebe
gast.917724
14. Aug 2011 22:14
Re: Keine Taufe aber was dann???
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass das Familiengericht/das Jugendamt zunächst die nächsten Angehörigen prüft. Bei gemeinsamer Sorge würde das Kind automatisch zum Vater kommen, solange nichts dagegen spricht. Wenn Du also der Meinung bist, dass dieser dafür nicht geeignet wäre, solltest Du tatsächlich eine Verfügung aufsetzen. (Ich weiß sicher, dass man das beim Notar machen kann - kostet aber eine Kleinigkeit. Evtl. geht es auch beim JA, das weiß ich aber nicht.)

Das Familiengericht hat die Eignung der in der Verfügung genannten Person(en) zu überprüfen, aber wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, wird dem Wunsch der Eltern/der Mutter eigentlich nachgegeben. Nur eine Garantie dafür gibt es nicht!

Während eines schwebenden Verfahrens über das Sorge- und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht ist es i. d. R. so, dass das Kind in ein Heim bzw. zu Pflegeeltern kommt, wenn es nicht in seinem Haushalt verbleiben kann.
gast.1005636
14. Aug 2011 22:58
Re: Keine Taufe aber was dann???
Also ich habs beim Jugenamt geklärt.Da es wegen Unterhalt vom Papa sowieso über JA läuft.Meine Mutter hat vor 3-4 Jahren ebenfalls dort was hinterlegt.Falls ihr was passiert,kommen die jüngeren Geschwister,in dem Fall Schwester,9 Jahre und Bruder,15 Jahre zu mir.Meine andere Schwester ist jetzt 18 und fällt somit raus.Falls mir was passiert,geht meine Motte entweder zu meiner Mutter oder zu meiner besten Freundi,ihre "Patentante".Also sie ist nicht getauft worden oä,aber sie ist immer für die kleine da,geht mit ihr zum Arzt wenn ich nicht kann,spielt,bringt Kleinigkeiten mit.Sie waren letztens sogar zusammen im Freibad.
gast.928787
15. Aug 2011 13:22
Re: Keine Taufe aber was dann???
Vielen Dank für die Antworten.

Habe mich ebenfalls im i-net einwenig informiert.
Mann kann also ein Testament verfassen mit der Verfüfung im Falle der Fälle, dass unser Kleiner zu meiner Freundin kommt. Wer bewahrt das Testament aber auf? Wir, meine Freundin oder das Amt?

Beim Notar das Testament aufsetzen zu lassen, sind doch unnötige Kosten? Er setzt doch nur das Testament auf, oder?
gast.931717
15. Aug 2011 13:29
Re: Keine Taufe aber was dann???
Jan83 hat geschrieben:
> Vielen Dank für die Antworten.
>
> Habe mich ebenfalls im i-net einwenig informiert.
> Mann kann also ein Testament verfassen mit der Verfüfung im Falle der
> Fälle, dass unser Kleiner zu meiner Freundin kommt. Wer bewahrt das
> Testament aber auf? Wir, meine Freundin oder das Amt?
>
> Beim Notar das Testament aufsetzen zu lassen, sind doch unnötige Kosten? Er
> setzt doch nur das Testament auf, oder?

Aber dann ist das Testament zumindest rechtskräftig, heißt: Im Streitfall kann es im Gericht angewendet werden, ein nicht beglaubigtes Testament ist für das Gericht wie kein Schriftstück!
gast.917724
15. Aug 2011 16:57
Re: Keine Taufe aber was dann???
Ein Testament hat verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, um Gültigkeit zu erlangen:

1. Es muss komplett handschriftlich sein.
2. Es muss datiert sein.
3. Es muss unterschrieben sein.

dann ist auch ein handschriftliches Testament rechtsgültig, dass evtl. zu Hause aufbewahrt wird. Man kann es zur Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen lassen, dass kostet eine kleine Gebühr, die sich nach dem Wert der evtl. Erbmasse errechnet.

Man kann das Testament auch komplett beim Notar erstellen lassen, dadurch entstehen aber auch Kosten, die sich nach dem Wert der Erbmasse errechnen.

Volle Rechtsgültigkeit hat jedes Testament, sofern es die o. a. Voraussetzungen erfüllt.
gast.865984
15. Aug 2011 17:16
Re: Keine Taufe aber was dann???
@ju yael, vielen dank für die info. mein sohn soll auf keinen fall zu seinem vater, werde mal sehen was ich da so machen kann/muss..
gast.928787
16. Aug 2011 12:52
Re: Keine Taufe aber was dann???
Hallo,
ich glaub es nicht, mein Mann hat mit seiner Schwester die Tatsache besprochen, dass unser Kleiner zu meiner Freundin kommt, falls mit uns etwas passiert. Jetzt hat sie total den Aufstand gemacht..... sie hätte gedacht, er würde so oder so zu ihr kommen. Mein Mann will jetzt von der Sache nichts mehr wissen, will kein Streit in der Familie haben. Ja super, und jetzt..... bin total genervt von ihr..... sie kommt den Kleinen besuchen, wenn es ihr in den Kram passt, Windeln wechseln, was ist das???
Habt ihr einen Rat?
gruß
Marania77
16. Aug 2011 13:00
Re: Keine Taufe aber was dann???
Hallo

Habe mich selbst erst vor ein paar Wochen damit beschäftigt.
Taufe oder nicht spielt keine Rolle, weil der Pate vor dem Gesetz überhaupt keine Gültigkeit hat!!!!

Ihr müsst ein sogenanntes Eltern- ode. Kindertestament aufsetzen. Darin müsst ihr festlegen was Euer Wunsch wäre wo das Kind verbleibt wenn Euch etwas zustösst!!
Wenn ihr verheiratet seid, dann reicht ein Testament mit beiden Unterschriften, wenn ihr nicht verheiratet seid muss jeder eines schreiben.
Das ganze braucht keine bestimmt Form und muss nicht notariell sein.

Hinterlegtt das Testament bei einer Person eures Vertrauens, z.b der Tante!

Vor Gericht wird euer Wunsch dann geprüft, ob das Kind dort gut untergebracht wäre und die Beteiligten einverstanden sind ( solltet ihr natürlich vorher abklären).
WEnn es keine großen Gründe dagegen gibt wird das Gericht euren Wunsch erfüllen!!
16 Beiträge
loading 19546...