kein elterngeld mehr was nun

Aus dem Baby ist ein Kleinkind geworden
Elternforum
Engelchen1986
3. Jun 2011 09:34
kein elterngeld mehr was nun
Hallo ihr Mamas, Ich bekomme kein elterngeld mehr seid April 2011. Da meine Tochter leonie 2 jahre erst im März 2012 in Kiga geht und ich nie weiss wann mein Mann von der arbeit kommt, wollte ich mal fragen was ich so beantragen könnte damit wir über die runden kommen!!
Ps: das arbeitsverhältnis steht noch 1 jahr zu meinem ex chef, muss ich da erst kündigen?

Ich hoffe einige könnten uns helfen :roll:

Liebe grüsse ;)
gast.962139
3. Jun 2011 09:53
Re: kein elterngeld mehr was nun
Würdest du nicht Landeserziehungsgeld bekommen?
Engelchen1986
3. Jun 2011 10:56
Re: kein elterngeld mehr was nun
landeserziehungseld wäre ab den 1 jahr für 1 jahr... aber nicht mal das hab ich bekommen wel mein mann zu viel verdient. nur auf die idee kommen die nicht das alles teurer wird..... miete strom essen ect. und so viel ist das vom lohn auch nicht
gast.919879
3. Jun 2011 11:38
Re: kein elterngeld mehr was nun
Engelchen1986 hat geschrieben :
> landeserziehungseld wäre ab den 1 jahr für 1 jahr... aber nicht mal das hab
> ich bekommen wel mein mann zu viel verdient. nur auf die idee kommen die
> nicht das alles teurer wird..... miete strom essen ect. und so viel ist
> das vom lohn auch nicht

Wenn dein Mann in den Augen des Amtes gut verdient, kannst du gar nichts beantragen. Es steht euch laut Gesetz einfach nicht zu. Wenn die Miete zu hoch ist müsst ihr halt umziehen, so werden die argumentieren. Es interessiert das Amt, wie auch die meisten Arbeitgeben einen feuchten Dreck ob alles teurer wird. Das ist leider die traurige Wahrheit im Deutschen Sozialstaat.
Kinder werden steuerlich ja nicht mal mehr berücksichtigt. Da wundern die sich das kaum noch jemand Kinder kriegen will.
Aber es wird ja soooo viel für die Kinder und deren Familien getan.... :lol: :roll:
Engelchen1986
3. Jun 2011 11:49
Re: kein elterngeld mehr was nun
oh man.....

danke :(
gast.874015
3. Jun 2011 20:53
Re: kein elterngeld mehr was nun
Hallo Engelchen,

stimmt wirklich man bekommt wirklich gar nichts :x
Ich hatte mir auch 1 Jahr Erziehungsurlaub und unser kleiner sollte nach dem jahr in die Kiat und ich wieder arbeiten.
Leider war er einfach noch nicht Krippenfähig und ich hab meine elternzeit verlängert.Das Geld war natürlich schon aufgebraucht und auch vom Amt hab ich nichts bekommen, weil ich erstens noch unter 25. bin und mein Mann zuviel verdient.

Hilft immer wenn man immer eine kleine Reserve hat ;)
gast.1084534
3. Jun 2011 21:58
Re: kein elterngeld mehr was nun
Landeserziehungsgeld gibt es aber nicht überall
gast.874951
3. Jun 2011 22:42
Re: kein elterngeld mehr was nun
@manfred

wenn du unter 25 bist und ein kind hast, gilt diese regelung nicht, da du eine eigen Wohnung hast.

Schon mal mit kindergeldzuschlag/wohngeld versucht? lg :)
gast.959823
4. Jun 2011 07:43
Re: kein elterngeld mehr was nun
Wohngeld bekommt man zu dritt, maximal wenn man unter 1400€ zusammen liegt. Also Kindergeld mit eingerechnet. Ich hatte mich damals gleich in der schwangerschaft schlau gemacht, damit ich kein böses erwachen habe und weis wie ich planen kann :roll:

Ach ja wenn ihr 1300€ habt, bekommt ihr es logischerweise auf die 1400 aufgefüllt... aber du müßtest mal googeln,für dein Bundesland, ich kenne es nur von Oberbayern

LG
gast.1010825
4. Jun 2011 12:19
Re: kein elterngeld mehr was nun
Seit wann ist denn das Landeserziehungsgeld verdienstabhängig????
ICh habe da auch vor paar Wochen beantragt - da wollte keiner wissen was mein Mann verdient. Die wollten nur wissen wie viele Kinder im Haushalt leben und ob bzw. wie lange das Kind anderweitig betreut wird.
Ich gehe seit dem 1. Geb.tag meiner kleinenTochter wieder Vollzeit arbeiten und bekomme trotzdem 50 € für die nächsten 12 Monate.
Ich wohne in Tühringen, habe zwei Kinder. Somit stehen mir wohl 200 € zu. Aber da mein Kind länger als 5 Stunden /Woche in die Krippe geht gehen 150 € an die Stadt, der Rest auf mein Konto.
gast.874015
4. Jun 2011 21:03
Re: kein elterngeld mehr was nun
@ fionasmami

doch gilt es leider, da wie gesagt mein Mann zuviel verdient.
wir hätten es beantragen können das er Unterhalt bezahlt, aber da wir sowieso zusammen leben, ist das nur hin und her schieberrei.....
Hätte ja nicht mal Hatz4 oder sowas bekommen.
Aber ich mag das auch nicht beantragen, wir haben es dann auch so geschafft und unser kleiner war dann auch nach 8 Wochen endlich Krippenfähig :)
gast.874015
4. Jun 2011 21:06
Re: kein elterngeld mehr was nun
Erziehungsgeld


Erziehungsgeld ist ein Zuschuss zum Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist dafür gedacht, dass auch Eltern mit geringerem Einkommen ausreichend in Versorgung und Entwicklung ihres Kindes investieren können, ohne dafür Vollzeit arbeiten zu müssen.

Um Erziehungsgeld zu bekommen, muss man bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle einen Antrag stellen. Es ist ratsam, das Formular schon vor der Geburt des Kindes dort zu beantragen und auszufüllen, auch wenn sie es erst nach der Geburt einreichen können. Denn es ist mit einigem Aufwand verbunden und vor der Geburt haben sie dafür mehr Zeit. Außerdem müssen sie mit einiger Bearbeitungszeit rechnen und solange wird noch kein Geld gezahlt und rückwirkend wird das Erziehungsgeld nur für 6 Monate gezahlt. Sie benötigen zum Beantragen folgende Unterlagen:

Geburtsurkunde des Kindes. Diese wird beim Standesamt ausgestellt.
Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Sie erhalten einen entsprechenden Vordruck bei Ihrer Erziehungsgeldstelle.
Für Angestellte: Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld. Diese bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse.
Für Beamte: Bescheinung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes

In den einzelnen Bundesländern sind verschiedene Stellen und Behörden für das Erziehungsgeld verantwortlich:

Baden-Württemberg: Landeskreditbank
Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen: Versorgungsamt
Schleswig-Holstein: Außenstellen des Landesamtes für Soziale Dienste
Berlin und Hamburg: Bezirksamt
Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz: Jugendamt
Bremen: Amt für Familie und Jugend
Saarland: Landesamt für Soziales und Versorgung
Sachsen: Amt für Familie und Soziales
Sachsen-Anhalt: Amt für Versorgung und Soziales


Anspruch auf Erziehungsgeld haben generell Eltern, die
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
(Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besteht unter Umständen ein Anspruch auf Erziehungsgeld. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Erziehungsgeldstelle nach.)
das Kind, für das Erziehungsgeld gezahlt werden soll, überwiegend selbst erziehen und betreuen.
mit dem Kind in einem Haushalt leben und die Personensorge innehaben.
höchstens 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitarbeit nachgehen.
bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Der Anspruch auf Erziehungsgeld ist nicht abhängig von der bisherigen Tätigkeit. Das heißt, Anspruch haben Arbeitnehmer, Hausfrauen, Beamte, Selbstständige, Schüler, Studenten, Auszubildende und Sozialhilfeempfänger. Als Arbeitslosengeldempfänger hat man nur dann Anspruch, wenn die Bemessungsgrundlage für das AG die monatliche Stundenzahl von 30 nicht übersteigt. Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) werden als Einkommen bei der Berechnung des Erziehungsgeldes betrachtet.

Nicht alle Familien bekommen gleich viel und gleich lange Erziehungsgeld gezahlt. Wie viel und über welchen Zeitraum ist unter anderem abhängig vom Einkommen und von der Auszahlungsweise, für die man sich entscheidet. Entscheidet man sich für die Budgetregelung, so bekommt man ein Jahr lang monatlich € 450. Der Zeitraum kann nicht verlängert werden. Entscheidet man sich gegen die Budgetregelung, so erhält man zunächst ein Jahr lang monatlich den Regelbetrag von € 300. Der Anspruch kann dann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wobei der Antrag dazu frühestens im 9. Lebensmonat des Kindes gestellt werden kann. Bereits beim ersten Antrag auf Erziehungsgeld müssen sie sich entscheiden, ob sie den Regelbetrag oder das Budget wählen möchten. Das Budget ist nicht möglich, wenn der Anspruch auf Erziehungsgeld nur während der ersten sechs Lebensmonate des Kindes besteht. Lassen sie sich von ihrer zuständigen Erziehungsgeldstelle beraten, welche Regelung für sie am sinnvollsten ist.

Maßgebend ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt (für Erziehungsgeld im 1. Lebensjahr des Kindes) bzw. das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt (für Erziehungsgeld im 2. Lebensjahr des Kindes). Für die ersten 6 Lebensmonate des Kindes beträgt die Nettoeinkommensgrenze für Ehepaare mit einem Kind, die nicht dauernd getrennt leben, € 30.000 für das Jahreseinkommen. Sie gilt auch für Eltern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, und auch für einen Elternteil und dessen Lebenspartner. Für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze € 23.000 für das Jahreseinkommen.
Ist das Jahreseinkommen höher, so entfällt das Erziehungsgeld!
Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes beträgt die Nettoeinkommensgrenze für Ehepaare mit einem Kind, die nicht dauernd getrennt leben, € 16.500 für das Jahreseinkommen. Sie gilt auch für Eltern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, und auch für einen Elternteil und dessen Lebenspartner. Für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze € 13.500 für das Jahreseinkommen.

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich bei jedem weiteren Kind um € 3.140.

Bei der Budgetregelung liegen die Einkommensgrenzen dann bei € 22.086 für Paare sowie bei € 19.086 für Alleinerziehende.

Ist das Jahreseinkommen höher, so verringert sich das Erziehungsgeld linear: Beim Regelbetrag beträgt die Minderung des Erziehungsgeldes 5,2% des Einkommens und beim Budgetangebot 7,2% des Einkommens.

Wenn im Laufe eines Lebensmonats des Kindes bei den Eltern eine Voraussetzung für den Anspruch auf Erziehungsgeld wegfällt, so endet mit Ablauf dieses Monats die Zahlung. Das wäre z.B. der Fall, wenn eine Vollbeschäftigung aufgenommen wird.

Regelungen zum Erziehungsgeld finden sie im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Zur weiteren Unterstützung der Familie wird aus der Familienkasse des Staates noch zusätzlich das Kindergeld ausgezahlt. Den Kindergeldantrag müssen Sie beim Arbeitsamt abgeben.
gast.874015
4. Jun 2011 21:18
Re: kein elterngeld mehr was nun
ww.buerger.sachsen-anhalt.de/modules/bs/php/fileloader.php?formclass=FormularZentral&FMZ_ID=12423079

kann mir jemand sagen ob der normale Elterngeldantrag auch fürs Landeserziehungsgeld gilt?
hab grad mal nach gegooglet, find aber immer nur den selben

lg franzi
Julia+Phillipp
5. Jun 2011 13:01
Re: kein elterngeld mehr was nun
manfred hat geschrieben :
>
> ww.buerger.sachsen-anhalt.de/modules/bs/php/fileloader.php?formclass=FormularZentral&FMZ_ID=12423079
>
> kann mir jemand sagen ob der normale Elterngeldantrag auch fürs
> Landeserziehungsgeld gilt?
> hab grad mal nach gegooglet, find aber immer nur den selben
>
> lg franzi

Hi Franzi,
es gibt ein extra Antrag für Landeserziehungsgeld...frag mal bei deiner Elterngeldstelle nach, die können dir so einen zuschicken...(zumindest war es bei mir so...)
VIel Glück
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