ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
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17. Mai 2011 19:56
ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Guten Abend,
sagt mal wisst ihr ab wann man wieder vollen Anspruch auf Elterngeld nach dem ersten Kind hat?
Ich bin ja der Meinung irgendwann mal gehört zu haben, dass man erst wieder die vollen 67% bekommt, wenn man ein Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehen möchte.Stimmt das?
liebe Grüße Steffi und Jamie
sagt mal wisst ihr ab wann man wieder vollen Anspruch auf Elterngeld nach dem ersten Kind hat?
Ich bin ja der Meinung irgendwann mal gehört zu haben, dass man erst wieder die vollen 67% bekommt, wenn man ein Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehen möchte.Stimmt das?
liebe Grüße Steffi und Jamie
17. Mai 2011 20:21
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Hallo, also bei der Berechnung werden ja die letzten 12 kalendermonate herangezogen. Wenn du also wieder volles Elterngeld haben willst, musst du mind. 12 Monate arbeiten. Bei Teilzeit bekommst du dann von diesem arbeitsengelt Elterngeld berechnet.
Lg Sandra
Lg Sandra
17. Mai 2011 20:46
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
ich hatte damals mich bei ner schwangerschaftsberatung informiert, und diese hat gesagt es wird angerechnet ob du vor der schwangerschaft gearbeitet hast. jetzt bin ich verwirrt...
17. Mai 2011 20:59
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Wie meinst du das mit angerechnet?
Mir wurde es so vom Amt gesagt wie ich geschrieben habe, aber was nicht heisst, dass es stimmt. Gebe keine Garantie!
Lg Sandra

Mir wurde es so vom Amt gesagt wie ich geschrieben habe, aber was nicht heisst, dass es stimmt. Gebe keine Garantie!

Lg Sandra
18. Mai 2011 08:03
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld gibt es nur 65% vom vorherigen Lohn. Ist neu seit 2011, unseres haben sie auch einfach gekürzt!
18. Mai 2011 09:10
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Jetzt hab ich auch noch ne Frage: Wie wäre es denn, wenn man noch in der Elternzeit mit dem ersten Kind wieder schwanger wird und deshalb beschließt, nicht wieder zu arbeiten, bis das zweite Kind kommt, bekommt man dann trotzdem den Grundbetrag von 300 EUR, da man ja die letzten 12 Monate nicht gearbeitet hat?
18. Mai 2011 11:16
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
wenn du in der Elternzeit wieder Schwanger wirst bekommst du das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind. So ist es zumindest bei mir.
Lg Franzi
Lg Franzi

18. Mai 2011 12:20
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
und wie ist es wenn ich nach dem Jahr wieder auf 400 Euro Basis arbeiten gehe?? Wieviel krieg ich dann fürs nächste Kind???
18. Mai 2011 12:32
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
@franzi: Da hast du aber eine großzügige Elterngeldstelle gehabt, wenn die den Betrag beim 2. Kind unverändert übernommen haben.
Hier in Rheinland-Pfalz ist es so, dass das Einkommen der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen wird. Davon 65 Prozent (früher 67 Prozent) ergibt das Elterngeld. Wenn du Elterngeld bekommen hast, wird dieser Betrag als 100 Prozent Einkommen gewertet - und das nächste Elterngeld beträgt dann 65 Prozent vom diesem Durchschnittseinkommen.
Den sogenannten "Sockelbetrag" von 300 Euro gibt es auf jeden Fall - egal ob du in den letzten Monaten Elterngeld bekommen hast oder arbeiten warst. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob 400-Euro-Job, Teilzeit oder Vollzeit.
Und wenn du in der Zeit, in der du Elterngeld bekommst, wieder arbeitest und zusätzliches Einkommen hast, musst du das angeben. Denn das wird angerechnet - es sei denn, du beziehst nur den Sockelbetrag. Das ist alles ein bisschen kompliziert.
Frag doch einfach mal bei deinem zuständigen Jugendamt nach. Die müssten es doch ganz genau wissen.
Hier in Rheinland-Pfalz ist es so, dass das Einkommen der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen wird. Davon 65 Prozent (früher 67 Prozent) ergibt das Elterngeld. Wenn du Elterngeld bekommen hast, wird dieser Betrag als 100 Prozent Einkommen gewertet - und das nächste Elterngeld beträgt dann 65 Prozent vom diesem Durchschnittseinkommen.
Den sogenannten "Sockelbetrag" von 300 Euro gibt es auf jeden Fall - egal ob du in den letzten Monaten Elterngeld bekommen hast oder arbeiten warst. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob 400-Euro-Job, Teilzeit oder Vollzeit.
Und wenn du in der Zeit, in der du Elterngeld bekommst, wieder arbeitest und zusätzliches Einkommen hast, musst du das angeben. Denn das wird angerechnet - es sei denn, du beziehst nur den Sockelbetrag. Das ist alles ein bisschen kompliziert.

Frag doch einfach mal bei deinem zuständigen Jugendamt nach. Die müssten es doch ganz genau wissen.
18. Mai 2011 12:42
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Danke Küchenwunder!! 300 Euro sind zwar nicht der Reißer aber besser als gar nichts
Und es gibt ja auch noch Kindergeld fürs nächste Kind...

18. Mai 2011 13:42
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Wenn das 1. Kind unter 3 ist bekommst noch n kleinen Bonus von 75€ drauf, ergo 375€
18. Mai 2011 18:22
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
@Ayalesha: Und diesen Bonus von 75 EUR zahlt auch die Elterngeldstelle?
18. Mai 2011 19:14
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
es sind allerdings immer noch 67%....
65% sind es nur, wenn man ein einkommen von über 1200 EUR hat
und das hat leider nciht jeder 
65% sind es nur, wenn man ein einkommen von über 1200 EUR hat


18. Mai 2011 20:20
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
mensch danke für die vielen antworten!
dann müssen wir wohl doch noch warten mit nem 2. knirps ......
dann müssen wir wohl doch noch warten mit nem 2. knirps ......

18. Mai 2011 21:56
Re: ab wann wieder vollen Anspruch auf Elterngeld?
Jap, die 75€ kommen auch von der Elterngeldstelle.
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es gibt also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro).
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es gibt also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro).
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