elternzeit
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27. Jul 2012 20:06
Re: elternzeit
Auch wenn man vor, während und nach der Schwangerschaft arbeitslos war oder ist, hat man den Rechtsanspruch auf Elternzeit von drei Jahren! Maßgeblich ist dann natürlich, ob man auch drei Jahre angemeldet hat!
Es ist völlig unerheblich, ob man einen Betreuungsplatz für sein Kind hat oder nicht. Hiervon bleibt der Elternzeitanspruch komplett unberührt!
Es ist völlig unerheblich, ob man einen Betreuungsplatz für sein Kind hat oder nicht. Hiervon bleibt der Elternzeitanspruch komplett unberührt!
27. Jul 2012 20:14
Re: elternzeit
Ah ok dann scheine ich mich damals falsch informiert zu haben. Denn uns sagte man Elternzeit ist Betreungszeit.
Was für mich ja eigentlich so auch logisch war...warum elternzeit wenn das Kind nicht im Haus ist.
Dann nehme ich natürlich meinen Teil der die Elternzeit betrifft zurück.
Ja man lernt halt nie aus

Was für mich ja eigentlich so auch logisch war...warum elternzeit wenn das Kind nicht im Haus ist.
Dann nehme ich natürlich meinen Teil der die Elternzeit betrifft zurück.
Ja man lernt halt nie aus


27. Jul 2012 20:18
Re: elternzeit
Na, Du darfst ja auch in der Elternzeit arbeiten gehen (eben maximal 30h/Woche), das wäre ohne Kinderbetreuung aber wohl kaum möglich 

27. Jul 2012 20:29
Re: elternzeit
Das stand ja für uns so nie zur Debatte somit entfiehl mir dieser Teil.
Aber man lässt sich immer wieder gern eines besseren belehren.
Vielleicht sollte ich mal mit unserem Amt für Elternzeit nen Machtwort sprächen was das Elternzeit Betreuungszeit angeht.
Denn das dass alles o funktionieren kann war mir nicht beusst.
Aber wie schon gesagt man lernt nie aus

Aber man lässt sich immer wieder gern eines besseren belehren.
Vielleicht sollte ich mal mit unserem Amt für Elternzeit nen Machtwort sprächen was das Elternzeit Betreuungszeit angeht.
Denn das dass alles o funktionieren kann war mir nicht beusst.
Aber wie schon gesagt man lernt nie aus


27. Jul 2012 20:34
Re: elternzeit
Wenn es um Behörden geht, kann ich nur jedem raten, NIEMALS auf die Kompetenz der Mitarbeiter zu bauen! Macht Euch immer noch an mindestens einer unabhängigen Stelle schlau (I-Net, Literatur, Beratungsstelle, Anwalt, oder, oder), denn nicht umsonst sind die Sozial- und Verwaltungsgerichte rettungslos überlastet 

27. Jul 2012 20:41
Re: elternzeit
Recht haste...aber wenn man es so nimmt ist es schon echt schlimm wenn man geschulten Personal so wenig vertrauen kann.
Man nimmt ja an das die Damen und Herren da sitzen weil sie wissen um was es geht. Man geht ja nicht von aus das sie ihren Job vom Wissen her im Lotto gewonnen haben.
Binsch jetzt schon en bissl enttäscht über so ein Verhalten. Denn eigentlich haben wir bei uns immer sehr kompetente Mitarbeiter im Amt
Zumindestens wurde ich noch nie falsch oder fehlerhaft beraten....
Man nimmt ja an das die Damen und Herren da sitzen weil sie wissen um was es geht. Man geht ja nicht von aus das sie ihren Job vom Wissen her im Lotto gewonnen haben.
Binsch jetzt schon en bissl enttäscht über so ein Verhalten. Denn eigentlich haben wir bei uns immer sehr kompetente Mitarbeiter im Amt


Zumindestens wurde ich noch nie falsch oder fehlerhaft beraten....
27. Jul 2012 20:50
Re: elternzeit
also ich kenn das genau so wie müllermaus gesagt hat 3 jahre sind elternzeit aber nur wenn man das kind auch selbs betreut... aber da sie kein geld bezieht und beziehen will kann sie machen was sie will und kann nicht zur arbeit gezwungen werden.
27. Jul 2012 20:51
Re: elternzeit
Nein, das ist schon so wie JuYael gesagt hat. JEDER hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, egal ob vor der Schwangerschaft arbeitslos oder nicht und egal ob man Leistungen bekommt oder nicht.
27. Jul 2012 20:53
Re: elternzeit
klar hat jeder anspruch aber nur wenn man selbs die drei jahre das kind betreut.
27. Jul 2012 20:56
27. Jul 2012 21:00
Re: elternzeit
Wie man mir in der Ausbildung beigebracht hat:
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
1. a) mit ihrem Kind,
b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen, oder
c) mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen
haben,
in einem Haushalt leben und
2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
bitte in Verbindung mit:
Elterngeld
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit

§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
1. a) mit ihrem Kind,
b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen, oder
c) mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen
haben,
in einem Haushalt leben und
2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
bitte in Verbindung mit:
Elterngeld
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
27. Jul 2012 21:03
Re: elternzeit
eben juyael das kind selbs betreuen ist das kind im kindergarten wird es in dieser zeit von den erzieher betreut.
27. Jul 2012 21:06
Re: elternzeit
Mensch, dann lies doch mal 
<< b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen,>>
Und nun § 1 Abs. 3 und 4:
<< 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.>>
Du erziehst Dein Kind doch auch selbst, wenn es in die KiTa geht! Damit ist gemeint, dass es nicht dauerhaft untergebracht ist, bei Pflegeeltern, im Heim oder so.

<< b) mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen,>>
Und nun § 1 Abs. 3 und 4:
<< 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.>>
Du erziehst Dein Kind doch auch selbst, wenn es in die KiTa geht! Damit ist gemeint, dass es nicht dauerhaft untergebracht ist, bei Pflegeeltern, im Heim oder so.
27. Jul 2012 21:07
Re: elternzeit
ich war in der selbe situation deswegen weiß ich das ich bezog hartz 4 dann fing mein mann an zu arbeiten und ich bekam lausigen 4 euro zuschlag von dennen mit kaum 2 jahre fing meine tochter in den kindergarten und ich musste mich sofort dort vorstellen. Na gut ich dürfte dann zu hause bleiben weil ich schwanger war dann fiel das auch weg und die krankenversicherung würd übernommen jetzt da ich elterngel bekomme bezahlt die elternkasse meine krankenversicherung also bin ich komplet davon weg und trotzdem habe ich jetzt ein brief bekommen nein 2 briefe von 2 verschieden leue und muss mich dort vorstellen.
27. Jul 2012 21:09
Re: elternzeit
werd doch nicht sauer
ich red doch aus eigene erfahrung ich war sogar beim anwalt deswegen selbs er sagte es hat seine richtigkeit 


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