Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
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10. Apr 2012 20:54
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
hmmm ist wohl der nachteil bei privat versichert?
bei mir isses wirklich so:
Wie viele Tage stehen mir zu?
Haben Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber, erhält jeder Elternteil Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr für jedes Kind (Alleinerziehende 20 Tage). Haben Sie mehrere Kinder, erhalten Sie Krankengeld für maximal 25 Tage, Alleinerziehende für 50 Tage.
Wann gilt die Regelung?
Das Kind muss unter 12 Jahre alt und gesetzlich versichert sein. Auch bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, wird Pflegekrankengeld gezahlt - ohne Altersbeschränkung. Dies gilt allerdings nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.
bei mir isses wirklich so:
Wie viele Tage stehen mir zu?
Haben Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber, erhält jeder Elternteil Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr für jedes Kind (Alleinerziehende 20 Tage). Haben Sie mehrere Kinder, erhalten Sie Krankengeld für maximal 25 Tage, Alleinerziehende für 50 Tage.
Wann gilt die Regelung?
Das Kind muss unter 12 Jahre alt und gesetzlich versichert sein. Auch bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, wird Pflegekrankengeld gezahlt - ohne Altersbeschränkung. Dies gilt allerdings nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.
10. Apr 2012 20:57
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Hm, Lauti, ich kenne das ja auch, mein Mann ist Polizist
Aber bei ihm läuft das eh anders, nämlich auf Sonderurlaub, den allerdings dann das Land bezahlt, nicht die Krankenversicherung. Er kann aber, glaube ich, auch mehr Tage nehmen. Hatten das Problem allerdings bislang noch nicht...

10. Apr 2012 20:59
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
ich nochmal...die 4 tage für beamte ist eine art sonderurlaub....steht hier, guckt
:
Kinderkrankentage
.
Kinder haben schnell mal eine Erkältung, irgendwann aber auch die Masern, Windpocken usw., manchmal ist die Erkrankung schlimmer. Der öffentliche Dienst stellt Beamtinnen, Angestellte und Arbeiterinnen dann unter Fortzahlung der Bezüge, Vergütung oder des Lohnes frei (§ 52 BAT / § 29 TVöD „Arbeitsbefreiung", § 12 SUrlV). Diese Freistellung von der Arbeit gibt es für vier Tage im Jahr, wenn das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist, für die Betreuung nur Mutter oder Vater in Frage kommen, oder die Person, die die Betreuung eines unter acht Jahre alten Kindes normalerweise übernimmt, ausfällt. All dies muss ein ärztliches Attest bestätigen. Dann zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 und 2 SGB V: pro Kind für längstens zehn, höchstens für 25 Arbeitstage je Elternteil; bei Alleinerziehenden pro Kind für längstens 20, maximal für 50 Arbeitstage im Jahr. Diese Ansprüche gelten auch bei nicht verheirateten Paaren und für versicherte Adoptiv- und Pflegekinder.
Angestellte können Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge beantragen (§ 50 BAT / § 28 TVöD), wenn sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder pflegen müssen. Wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen, kann der Sonderurlaub bis zu fünf Jahre dauern. Ein Verlängerungsantrag muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubs gestellt werden. Aus dem gleichen Grund kann auch die Arbeitszeit bis zur Hälfte reduziert werden, wenn dem nichts entgegensteht.
... für Beamtinnen
Beamtinnen bekommen – unabhängig von der Kinderzahl – für die Betreuung eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren ebenfalls vier Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr, höchstens jedoch fünf Arbeitstage (§ 12 SUrlV). Bundesbeamtinnen können mehr Sonderurlaub beantragen, wenn ihre Bezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (§ 12 Abs. 3 SUrlV bzw. die jeweiligen Sonderurlaubsverordnungen der Länder). Die Dauer orientiert sich am Freistellungsumfang nach § 45 SGB V. Da krankenversicherte Arbeitnehmerinnen während der Freistellung nur Krankengeld bekommen, Beamtinnen hingegen ihre vollen Bezüge, werden die Freistellungstage entsprechend gemindert. Ist ein Elternteil nicht berufstätig, besteht kein Anspruch auf Freistellung. Erleichterungen bei der Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren kann das so genannte Ansparmodell bringen. Beamtinnen haben die Möglichkeit, den Teil ihres Jahresurlaubs anzusparen, der vier Wochen übersteigt. Der so angesparte Erholungsurlaub muss spätestens bis zum zwölften Urlaubsjahr nach der Geburt des letzten Kindes genommen werden, sonst verfällt er. Übersteigt der angesparte Erholungsurlaub dreißig Arbeitstage und will ihn die Beamtin am Stück nehmen, muss sie ihn mindestens drei Monate vorher beantragen. Ob sie ihn zusammenhängend bekommt, hängt dann wiederum von den dienstlichen Belangen ab.
Der familienpolitische Urlaub – ohne Dienstbezüge – bei Beamtinnen, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder pflegen müssen, ist auf zwölf Jahre begrenzt. Die Inanspruchnahme der Elternzeit verlängert diese Grenze, denn sie darf nicht auf eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge angerechnet werden.
(Mehr zum Sonderurlaub im DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte")



Kinderkrankentage
.
Kinder haben schnell mal eine Erkältung, irgendwann aber auch die Masern, Windpocken usw., manchmal ist die Erkrankung schlimmer. Der öffentliche Dienst stellt Beamtinnen, Angestellte und Arbeiterinnen dann unter Fortzahlung der Bezüge, Vergütung oder des Lohnes frei (§ 52 BAT / § 29 TVöD „Arbeitsbefreiung", § 12 SUrlV). Diese Freistellung von der Arbeit gibt es für vier Tage im Jahr, wenn das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist, für die Betreuung nur Mutter oder Vater in Frage kommen, oder die Person, die die Betreuung eines unter acht Jahre alten Kindes normalerweise übernimmt, ausfällt. All dies muss ein ärztliches Attest bestätigen. Dann zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 und 2 SGB V: pro Kind für längstens zehn, höchstens für 25 Arbeitstage je Elternteil; bei Alleinerziehenden pro Kind für längstens 20, maximal für 50 Arbeitstage im Jahr. Diese Ansprüche gelten auch bei nicht verheirateten Paaren und für versicherte Adoptiv- und Pflegekinder.
Angestellte können Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge beantragen (§ 50 BAT / § 28 TVöD), wenn sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder pflegen müssen. Wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen, kann der Sonderurlaub bis zu fünf Jahre dauern. Ein Verlängerungsantrag muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubs gestellt werden. Aus dem gleichen Grund kann auch die Arbeitszeit bis zur Hälfte reduziert werden, wenn dem nichts entgegensteht.
... für Beamtinnen
Beamtinnen bekommen – unabhängig von der Kinderzahl – für die Betreuung eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren ebenfalls vier Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr, höchstens jedoch fünf Arbeitstage (§ 12 SUrlV). Bundesbeamtinnen können mehr Sonderurlaub beantragen, wenn ihre Bezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (§ 12 Abs. 3 SUrlV bzw. die jeweiligen Sonderurlaubsverordnungen der Länder). Die Dauer orientiert sich am Freistellungsumfang nach § 45 SGB V. Da krankenversicherte Arbeitnehmerinnen während der Freistellung nur Krankengeld bekommen, Beamtinnen hingegen ihre vollen Bezüge, werden die Freistellungstage entsprechend gemindert. Ist ein Elternteil nicht berufstätig, besteht kein Anspruch auf Freistellung. Erleichterungen bei der Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren kann das so genannte Ansparmodell bringen. Beamtinnen haben die Möglichkeit, den Teil ihres Jahresurlaubs anzusparen, der vier Wochen übersteigt. Der so angesparte Erholungsurlaub muss spätestens bis zum zwölften Urlaubsjahr nach der Geburt des letzten Kindes genommen werden, sonst verfällt er. Übersteigt der angesparte Erholungsurlaub dreißig Arbeitstage und will ihn die Beamtin am Stück nehmen, muss sie ihn mindestens drei Monate vorher beantragen. Ob sie ihn zusammenhängend bekommt, hängt dann wiederum von den dienstlichen Belangen ab.
Der familienpolitische Urlaub – ohne Dienstbezüge – bei Beamtinnen, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder pflegen müssen, ist auf zwölf Jahre begrenzt. Die Inanspruchnahme der Elternzeit verlängert diese Grenze, denn sie darf nicht auf eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge angerechnet werden.
(Mehr zum Sonderurlaub im DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte")
10. Apr 2012 21:00
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Genau das nennt sich bezahlter Sonderurlaub.....Wir haben den schonmal ein Jahr ausgeschöpft und er hätte dann unbezahlt zu Hause bleiben müssen. Vorteil unsere Männer bekommen 100% bezahlt wir nur 80% ungefähr



10. Apr 2012 21:02
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
jep, aber 80% vom brutto, was ja wiederum fast netto entspricht, also wie gesagt, ich mach bei 5 tagen grade mal knappe 20 euro miese.....also geht find ich

10. Apr 2012 21:03
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Oh mein Gott
Gilt das nur für Bundesbeamte? Oder für welches Bundesland ist das gültig?
Mensch, da muß ich mich ja echt nochmal schlau machen - ich werde nämlich zum 1. Mai auch verbeamtet...

Mensch, da muß ich mich ja echt nochmal schlau machen - ich werde nämlich zum 1. Mai auch verbeamtet...
10. Apr 2012 21:05
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
>
jep, aber 80% vom brutto, was ja wiederum fast netto entspricht, also wie gesagt,
> ich mach bei 5 tagen grade mal knappe 20 euro miese.....also geht find ich
Naja, wenn ich dann den Lohnsteuerjahresausgleich mitbedenke - ich bekomme bei meinem Gehalt mit den Kindern sowieso alles zurück, was ich an Steuern gezahlt habe...

> ich mach bei 5 tagen grade mal knappe 20 euro miese.....also geht find ich
Naja, wenn ich dann den Lohnsteuerjahresausgleich mitbedenke - ich bekomme bei meinem Gehalt mit den Kindern sowieso alles zurück, was ich an Steuern gezahlt habe...

10. Apr 2012 21:06
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
kein plan, hier is die seite wo ich das fand:
http://www.frauen-im-oeffentlichen-dien ... rauensache
ick bin popelige angestellte und hab 10 tage
plus meine krankschreibungen.....wenn der staat das nciht anders will isses halt so
ich sag mal schönen abend euch noch und gute nacht



http://www.frauen-im-oeffentlichen-dien ... rauensache
ick bin popelige angestellte und hab 10 tage



ich sag mal schönen abend euch noch und gute nacht

10. Apr 2012 21:09
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Na hör mal, wieso denn "popelig"
Bin ja auch bislang "nur" Justizfachangestellte, habe mich aber nun eben doch noch, quasi auf den letzten Drücker, für die Verbeamtung entschieden.

10. Apr 2012 21:12
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Hi, bei maxi ist es super...wenn er krank ist,mache ich spät,fange also erst halb 3an ...
Also ich bekam total wenig zurück,mit meinem gehalt nicht vergleichbar .... und die tage würde ich sie nehmen, wären auch schon weg
Toller Kinderfreundlicher staat
Also ich bekam total wenig zurück,mit meinem gehalt nicht vergleichbar .... und die tage würde ich sie nehmen, wären auch schon weg

Toller Kinderfreundlicher staat

10. Apr 2012 21:14
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
ich habe 2 berufe und trotzdem werd ich nur als bürogehilfin geführt
also bei uns heißt das zwar sachbearbeiterin, aber das stimmt so nicht
eigentlich wären wir datenerfasser, aber als solche hättest du jede stunde eine gesetzliche augenpause und da unser arbeitgeber ein fieses stück is, werden wir als sachbearbeiter eingestellt
und bei unserem gehalt kann man es nur popelig nennen
tja wenn ich 10-20 jahre jünger wäre, würd ichs auch nochmal wagen, aber nu mit 42 is zu spät....ich bekomm die kurve nicht mehr, mir fehlt auch leider das geld für ein abend-bzw fernstudium
also popelig bleibt popelig

also bei uns heißt das zwar sachbearbeiterin, aber das stimmt so nicht
eigentlich wären wir datenerfasser, aber als solche hättest du jede stunde eine gesetzliche augenpause und da unser arbeitgeber ein fieses stück is, werden wir als sachbearbeiter eingestellt
und bei unserem gehalt kann man es nur popelig nennen



tja wenn ich 10-20 jahre jünger wäre, würd ichs auch nochmal wagen, aber nu mit 42 is zu spät....ich bekomm die kurve nicht mehr, mir fehlt auch leider das geld für ein abend-bzw fernstudium
also popelig bleibt popelig



10. Apr 2012 21:18
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Gut, dann bist Du eben bloß popelige angestellte Datenerfasserin... Ja ja, die Tricks und Kniffe, um die Arbeitnehmer ihrer Rechte zu berauben
Ich habe auch nicht studiert, wir haben auf Grund der dem mittleren Dienst gleichgestellten Ausbildung (komplett gleicher Inhalt wie der Beamtenlehrgang) einfach so die Möglichkeit bekommen. Ich werde sogar gleich im ersten Beförderungsamt eingestellt, weil ich ja als Beamtin in der vergangenen Zeit auch befördert worden wäre!

Ich habe auch nicht studiert, wir haben auf Grund der dem mittleren Dienst gleichgestellten Ausbildung (komplett gleicher Inhalt wie der Beamtenlehrgang) einfach so die Möglichkeit bekommen. Ich werde sogar gleich im ersten Beförderungsamt eingestellt, weil ich ja als Beamtin in der vergangenen Zeit auch befördert worden wäre!

10. Apr 2012 21:22
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
ich bin irgendwie zu ner blöden zeit fertig geworden.....müsste etwas älter oder etwas jünger sein, aber ausbildung war ja zu ddr-zeiten fertig und nicht so wirklich was für den "westen" sozusagen
also naja, besser als nix......
so frau zukünftige....der poplige geht nu wirklich
nachti euch allen, muss um 5 uhr raus um sachen zu bearbeiten

also naja, besser als nix......


so frau zukünftige....der poplige geht nu wirklich
nachti euch allen, muss um 5 uhr raus um sachen zu bearbeiten



10. Apr 2012 21:27
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
na, immerhin bei der Aufstehzeit haben wir Gleichberechtigung!
Schlaf gut!


13. Apr 2012 09:57
Re: Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Mein Mann is auch privat Versichert und somit hab ich wirklich nur 10 Tage im Jahr von meiner KK die bezahlt werden ... das ist echt mist ... ich weiss nicht wer sich den Sch*** ausgedacht hat ... haben die keine Kinder oder wissen die nicht das nen Kind mit Krankheit sich nicht an 10 Tage im Jahr hält 

30 Beiträge
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