arbeiten...
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26. Jul 2011 09:28
arbeiten...
Hallo ihr lieben,
Hab da mal eine frage: ich war ganztags arbeiten vor der Ss und wenn ich jetzt wieder anfangen gehe aber nur halbtags möchte geht das so einfach oder kann mein Chef nein sagen so das ich ganztags arbeiten muss?!
Hab da mal eine frage: ich war ganztags arbeiten vor der Ss und wenn ich jetzt wieder anfangen gehe aber nur halbtags möchte geht das so einfach oder kann mein Chef nein sagen so das ich ganztags arbeiten muss?!
26. Jul 2011 09:57
26. Jul 2011 10:02
Re: arbeiten...
Solltest Du noch in Elternzeit sein, muß sich Dein Chef nach Dir "richten". Du darfst eh nur 30 Stunden die Woche arbeiten. Wenn Du sagst, Du möchtest nur 2 Tage arbeiten, müßte er es akzeptieren. Sollte er etwas dagegen haben und Dir nicht entgegen kommen, dann muß!! er Dir gestatten woanders zu arbeiten. 

26. Jul 2011 10:24
Re: arbeiten...
Stimmt mal wieder alles so nicht.
Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben solltest, darf Dir eine Reduzierung der Arbeitszeit laut Deutschem Arbeitsrecht nicht verwehrt werden. Es liegt lediglich im Ermessen Deines Chefs, ob er Dir diesen Teilzeitwunsch befristet (z.B. bis nach Ende der Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes).
Bedeutet also: er entscheidet, ob es danach bei Teilzeit bleibt oder Du wieder auf Vollzeit aufstocken darfst, wenn Du das möchtest.
Laut deutschem Arbeitgesetzt ist es bis zu einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern möglich auf 15 Stunden zu reduzieren. Weniger sollte es nicht sein. Bei einem Gang vor das Arbeitsgericht, würdest Du mit Sicherheit gewinnen, falls er Dir die Teilzeit verweigern wollte. Aber er ist Chef...und wird wohl nicht so dumm sein, die Fakten nicht zu kennen.
LG und viel Glück bei Deinem Antrag. Vergiss nicht die Befrsitung der Teilzeit mit zu beantragen, falls Du zu einem späteren Zeitpunkt wieder Vollzeit arbeiten möchtetst.
Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben solltest, darf Dir eine Reduzierung der Arbeitszeit laut Deutschem Arbeitsrecht nicht verwehrt werden. Es liegt lediglich im Ermessen Deines Chefs, ob er Dir diesen Teilzeitwunsch befristet (z.B. bis nach Ende der Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes).
Bedeutet also: er entscheidet, ob es danach bei Teilzeit bleibt oder Du wieder auf Vollzeit aufstocken darfst, wenn Du das möchtest.
Laut deutschem Arbeitgesetzt ist es bis zu einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern möglich auf 15 Stunden zu reduzieren. Weniger sollte es nicht sein. Bei einem Gang vor das Arbeitsgericht, würdest Du mit Sicherheit gewinnen, falls er Dir die Teilzeit verweigern wollte. Aber er ist Chef...und wird wohl nicht so dumm sein, die Fakten nicht zu kennen.
LG und viel Glück bei Deinem Antrag. Vergiss nicht die Befrsitung der Teilzeit mit zu beantragen, falls Du zu einem späteren Zeitpunkt wieder Vollzeit arbeiten möchtetst.

26. Jul 2011 10:41
Re: arbeiten...
Sry steh da bissle ur dem schlauch...
Ich habe zwei Jahre ElternZeit ner nur ein Jahr Geld und würde dann die Zeit verkürzen auf 11/2 Jahre. Ich würde wenn erst wieder voll arbeiten gehen wenn er in die Schule geht oder so also selbstständig ist... Vorher nur halbtags... Bin fest angestellt unbefristet...

Ich habe zwei Jahre ElternZeit ner nur ein Jahr Geld und würde dann die Zeit verkürzen auf 11/2 Jahre. Ich würde wenn erst wieder voll arbeiten gehen wenn er in die Schule geht oder so also selbstständig ist... Vorher nur halbtags... Bin fest angestellt unbefristet...
26. Jul 2011 10:55
Re: arbeiten...
Ja. Ich habe auch nur 1 Jahr Geld und sogar nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Danach dann den Antrag auf befristete Teilzeit gestellt und auch bewilligt bekommen. Am besten Du sprichst mit Deinem Chef über Deine beruflichen Vorstellungen. Aber egal wie....Teilzeit darf er Dir nicht verweigern....höchstens die Rückkehr auf eine 100%-Stelle. Daher der Antrag auf BEFRISTETE Teilzeit, falls Du doch nochmal Vollzeit gehen möchtest...irgendwann. Ist alles meist garnicht so kompliziert wie man denkt.
Wenn es schwierig werden sollte, hol Dir den Betriebsrat in Boot für die Vermittlung.......wenns Hart auf Hart kommt, dann anwaltliche Beratung und Arbeitsgericht. Aber ich glaube , ich kann Dir fast versichern, dass es dazu nicht kommt, sofern es sich um ein deutsches Unternehmen und einen auf deutschem Arbeitsrecht basierenden Vertrag handelt.
Mach Dir keine Sorgen. Wir Mütter sind bei unseren Arbeitgebern meist nicht mehr wirklich gerne gesehen.....aber da müssen die halt durch
LG
Wenn es schwierig werden sollte, hol Dir den Betriebsrat in Boot für die Vermittlung.......wenns Hart auf Hart kommt, dann anwaltliche Beratung und Arbeitsgericht. Aber ich glaube , ich kann Dir fast versichern, dass es dazu nicht kommt, sofern es sich um ein deutsches Unternehmen und einen auf deutschem Arbeitsrecht basierenden Vertrag handelt.
Mach Dir keine Sorgen. Wir Mütter sind bei unseren Arbeitgebern meist nicht mehr wirklich gerne gesehen.....aber da müssen die halt durch

LG
26. Jul 2011 11:05
Re: arbeiten...
Wo stelle ich den Antrag?! Und muss ich da ein festes Datum eintragen wann ich eventuell wieder voll arbeiten möchte?!
26. Jul 2011 11:17
Re: arbeiten...
hi,
mit dem arbeiten in der elternzeit ist das so:
- dein chef darf "nein"sagen, wenn du vor dem vereinbarten zeitpunkt wieder anfangen willst, weil er evtl eine vertretung für die von dir angegebene zeit eingestellt hat und die nicht einfach von heute auf morgen kündigen kann.
- dein chef muß dich NICHT wieder auf deinen alten posten setzen, wenn du vorher eine vollzeitstelle hattest, nun aber nur noch teizeit arbeiten kannst oder willst.
das heißt im klartext, wenn dein chef dich nicht vor ende deiner eingereichten elternzeit zurück haben will, kannst du nichts machen und du hast auch nur dann anspruch, auf deinen alten posten, wenn du den nach deiner eingereichten elternzeit im gleichen umfang erfüllen kannst, wie vor der elternzeit.
allerdings kann er dir einen teilzeitarbeitsplatz evtl in einer anderen abteilung nicht verweigern.
nur kann er dann entscheiden, wo er dich einsetzt, er kann dich sogar an die pforte setzen, wenn er keine andere verwendung für deine arbeitskraft und deine arbeitszeit hat.
allerdings sind viele arbeitgeber auchhuman und man kann mit ihnen eine einigung finden.
ich würde, wenn du wieder arbeiten willst/mußt einfach ma mit deinem chef reden.
ganz liebe grüße
noroelle
mit dem arbeiten in der elternzeit ist das so:
- dein chef darf "nein"sagen, wenn du vor dem vereinbarten zeitpunkt wieder anfangen willst, weil er evtl eine vertretung für die von dir angegebene zeit eingestellt hat und die nicht einfach von heute auf morgen kündigen kann.
- dein chef muß dich NICHT wieder auf deinen alten posten setzen, wenn du vorher eine vollzeitstelle hattest, nun aber nur noch teizeit arbeiten kannst oder willst.
das heißt im klartext, wenn dein chef dich nicht vor ende deiner eingereichten elternzeit zurück haben will, kannst du nichts machen und du hast auch nur dann anspruch, auf deinen alten posten, wenn du den nach deiner eingereichten elternzeit im gleichen umfang erfüllen kannst, wie vor der elternzeit.
allerdings kann er dir einen teilzeitarbeitsplatz evtl in einer anderen abteilung nicht verweigern.
nur kann er dann entscheiden, wo er dich einsetzt, er kann dich sogar an die pforte setzen, wenn er keine andere verwendung für deine arbeitskraft und deine arbeitszeit hat.
allerdings sind viele arbeitgeber auchhuman und man kann mit ihnen eine einigung finden.
ich würde, wenn du wieder arbeiten willst/mußt einfach ma mit deinem chef reden.
ganz liebe grüße
noroelle
Zuletzt geändert von gast.555071 am 26. Jul 2011 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
26. Jul 2011 11:18
Re: arbeiten...
Also Dein Arbeitgeber möchte in der Regel wissen, wie er Dich in den nächsten 2 Jahren einplanen kann. Deshalb müssen wir Arbeitnehmerinnen ja den Antrag auf Elternzeit beim AG eine Woche nach Geburt des Kindes stellen.
Du schreibst einfach einen netten Brief an Deinen Arbeitgeber....und ja....leider solltest Du Dich was die Befristung der Teilzeit angeht auf einen zeitraum festlegen. Bei mir war es die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Wie es ist, wenn Du die Zeit bis zum Schuleintritt für die Teilzeit befrsitet haben möchtest, weiß ich nicht genau, wie es sich damit verhält. Wenn ihr ein größeres Unternehmen seid, spricht eigentlich nichts dagegen.
Du schreibst also in den Betreff Deines Briefes an den AG einfach: Antrag auf Befristete Teilzeit für ?????? Stunden (also die Stundenzahl die Du Dir vorstellst). Im Brief solltest Du dann noch schreiben, wie Du die Stunden gerne verteilen würdest. Eine Einigung muss gefunden werden. Er darf Deine Vorstellungen nicht kategorisch ablehnen. Bei einer Einladung zu einem Gespräch unterschreibe niemals gleich etwas. Da Du ja auf Teilzeit möchtest, wirst Du einen Zusatz zu Deinem bisherigen Vertrag bekommen....lass Dir keinen gänzlich neuen Vertrag andrehen.....alle Klauseln zur (befristeten) Teilzeit und evtl. Rückkehr in Vollzeit (wann auch immer) müssen darin enthalten sein.
Nimm Dir den Vertrag in Ruhe mit nach Hause, lass ihn von einem Arbeitsrechtler oder jemanden aus dem Bekanntenkreis der versiert ist (vielleicht hast Du eine Freundin, die in einer Anwaltskanzlei arbeitet etc.) durchlesen und unterschreibe erst dann.
Falls Du anwaltl. Beratung (Arbeitsrecht) in Anspruch nehmen möchtest, kostet so eine Erstberatung (die meist schon reicht) ca. bis 150 Euro.
Aber wie gesagt, der Betriebsrat muss so einem Vertragszusatz auch stattgeben und hat Schweigepflicht. Du kannst auch mit denen den "neuen" Vertrag durchsprechen.
LG
Du schreibst einfach einen netten Brief an Deinen Arbeitgeber....und ja....leider solltest Du Dich was die Befristung der Teilzeit angeht auf einen zeitraum festlegen. Bei mir war es die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Wie es ist, wenn Du die Zeit bis zum Schuleintritt für die Teilzeit befrsitet haben möchtest, weiß ich nicht genau, wie es sich damit verhält. Wenn ihr ein größeres Unternehmen seid, spricht eigentlich nichts dagegen.
Du schreibst also in den Betreff Deines Briefes an den AG einfach: Antrag auf Befristete Teilzeit für ?????? Stunden (also die Stundenzahl die Du Dir vorstellst). Im Brief solltest Du dann noch schreiben, wie Du die Stunden gerne verteilen würdest. Eine Einigung muss gefunden werden. Er darf Deine Vorstellungen nicht kategorisch ablehnen. Bei einer Einladung zu einem Gespräch unterschreibe niemals gleich etwas. Da Du ja auf Teilzeit möchtest, wirst Du einen Zusatz zu Deinem bisherigen Vertrag bekommen....lass Dir keinen gänzlich neuen Vertrag andrehen.....alle Klauseln zur (befristeten) Teilzeit und evtl. Rückkehr in Vollzeit (wann auch immer) müssen darin enthalten sein.
Nimm Dir den Vertrag in Ruhe mit nach Hause, lass ihn von einem Arbeitsrechtler oder jemanden aus dem Bekanntenkreis der versiert ist (vielleicht hast Du eine Freundin, die in einer Anwaltskanzlei arbeitet etc.) durchlesen und unterschreibe erst dann.
Falls Du anwaltl. Beratung (Arbeitsrecht) in Anspruch nehmen möchtest, kostet so eine Erstberatung (die meist schon reicht) ca. bis 150 Euro.
Aber wie gesagt, der Betriebsrat muss so einem Vertragszusatz auch stattgeben und hat Schweigepflicht. Du kannst auch mit denen den "neuen" Vertrag durchsprechen.
LG
26. Jul 2011 11:26
Re: arbeiten...
Und er muss Dir auch in Teilzeit eine GLEICHWERTIGE Arbeit anbieten, wenn auch nicht an gleicher Stelle (z.B. wenn ihr mehrere Filialen oder Standorte habt).
Allerdings ist ein Versetzung an eine mehr als 15 km weit entfernte Einsatzstelle wieder mal wiederrechtlich. Könntest Du also auch gegen vorgehen.
Norelle hat Recht, was die Rückkehr vor der Zeit die Du beantragt hast, angeht. Wenn Du ein halbes Jahr früher zurückmöchtest, liegt das im Ermessen Deines Chefs.
Aber es wird sich bestimmt eine Lösung finden. Nur erst Mal alles durch den Kopf gehen lassen und eine Nacht drüber schlafen.
Egal wie gut das Chefverhältnis vorher war. Er wird auch schauen wo er bleibt und was das Beste für ihn ist. Das heißt aber nicht, dass es auch dem deutschen Arbeitsrecht entspricht.
Viel Glück.
Allerdings ist ein Versetzung an eine mehr als 15 km weit entfernte Einsatzstelle wieder mal wiederrechtlich. Könntest Du also auch gegen vorgehen.
Norelle hat Recht, was die Rückkehr vor der Zeit die Du beantragt hast, angeht. Wenn Du ein halbes Jahr früher zurückmöchtest, liegt das im Ermessen Deines Chefs.
Aber es wird sich bestimmt eine Lösung finden. Nur erst Mal alles durch den Kopf gehen lassen und eine Nacht drüber schlafen.
Egal wie gut das Chefverhältnis vorher war. Er wird auch schauen wo er bleibt und was das Beste für ihn ist. Das heißt aber nicht, dass es auch dem deutschen Arbeitsrecht entspricht.

Viel Glück.
26. Jul 2011 13:02
Re: arbeiten...
Ok danke werde mit meinem Freund drüber sprechen einen Brief schreiben und dann ml sehen... Danke euch...
29. Jul 2011 10:05
Re: arbeiten...
Hallo Ihr,
ich fange im November nach einem Jahr Elternzeit wieder an. Für meinen Chef ist Teilzeit kein Problem. Für mich stellt sich die Frage: wird das Gehalt dann einfach auf die Stunden runtergerechnet? Hab am 8. Termin zur Klärung wieviel Stunden usw. Sonst müßte ich mich auf eine Gehaltsverhandlung vorbereiten.
Danke Euch.
LG
ich fange im November nach einem Jahr Elternzeit wieder an. Für meinen Chef ist Teilzeit kein Problem. Für mich stellt sich die Frage: wird das Gehalt dann einfach auf die Stunden runtergerechnet? Hab am 8. Termin zur Klärung wieviel Stunden usw. Sonst müßte ich mich auf eine Gehaltsverhandlung vorbereiten.
Danke Euch.
LG
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