Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz

Das Baby wird mobil
Elternforum
gast.1203722
5. Jul 2011 09:45
Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
Hallo liebe Muttis,

habe nach langem hin und her heute bei der ARGE angerufen.
Ich bin nicht verheiratet, habe für 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld beantragt und mein Arbeitsvertrag läuft während dessen aus.
Meine Frage war: Habe ich Anspruch evtl. ohne Krippenplatz auf Arbeitslosengeld 1???!!!
Die Antwort der ARGE: Ja, auch wenn ich keinen Krippenplatz hätte müsste ich dann die Termine wahr nehmen und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen zu den Zeiten wo die Unterbringung meiner Tochter gewährleistet ist
(z.B. wenn mein Freund Nachmittags zuhause ist oder die Oma mal könnte).
Somit könnte man evtl. 10-15 Std. die Woche arbeiten, wenn nicht wäre man Krankenversichert und bräuchte den Beitrag nicht selbst zahlen.
Meine Frage an Euch: Ist diese Auskunf richtig gewesen von der Dame oder wie habt Ihr das geregelt als nicht verheiratet??

LG

P.S. Ich wollte eigentlich auf 3 Jahre Elternzeit verlängern wäre dann aber nicht Krankenversichert bzw. müsste den Beitag selbst zahlen.
gast.555071
5. Jul 2011 09:53
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
hi aschi,

also ich weiß, das ich damals dem arbeitsmarkt 15 std/ wo zur verfügung stehen mußte, wo und wie ich mein kind in der zeit unterbringe, war mein problem, da habe ich auch keine hilfe bekommen von der arge.
aber 15 std/wo mußten sein, sonst wäre das alg 1 nicht zum tragen gekommen.

ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

liebe grüße
noroelle
gast.1203722
5. Jul 2011 09:56
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
Und haben Sie dann eine Stelle für Dich gefunden??

LG
Zuletzt geändert von gast.1203722 am 5. Jul 2011 09:57, insgesamt 1-mal geändert.
gast.940181
5. Jul 2011 09:57
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
Die Auskunft ist richtig. Wenn du Alge1 beziehst musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst hast du kein Anrecht drauf. Wenn du aber noch nicht arbeiten gehen willst dann kannst du es auch nicht beantragen.
reggie86
5. Jul 2011 12:51
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
l
Zuletzt geändert von reggie86 am 5. Jul 2011 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
gast.1008838
5. Jul 2011 12:54
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
die ausage ist richtig du musst den arbeitsmarkt dann zu verfügung stehen ansonsten hast du kein anspruch drauf
gast.555071
5. Jul 2011 13:53
Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Krippenplatz
@aschi,

nein, ich mußte selbst sehen, das ich was finde, da ich keine kinderbetreuung hatte und ich alles so organisieren mußte, das mein mann zu hause war, wenn ich arbeiten gegangen bin, also schichtentgegengesetzt.

aber ich habe trotzdem alg 1 bekommen, weil die verhandlung über die arbeitszeit ja nicht der arge unterliegt, sondern das jeder selbst mit dem arbeitgeber ausmachen muß und somit stand ich dem markt ja zur verfügung.
ich hatte dann durch eigeninitiative binnen 8 wochen wieder nen job.

ganz liebe grüße

noroelle
7 Beiträge • Seite 1 von 1

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