Kinderkranktage Papa
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29. Okt 2014 11:03
Kinderkranktage Papa
Vielleicht weiß das hier jemand (meine Krankenkasse habe ich bereits kontaktiert,diese muss sich aber selbst noch schlau machen)
Kindsvater u ich wohnen nicht zusammen (Entfernung zwischen Wohnort u Arbeitsplatz ist zu groß) u haben auch kein gemeinsames Sorgerecht. Erschien uns bbeiden Sinnvoller es bei mir zu belassen,solange Finn noch klein ist.
Nun ist Junior zum ersten mal Krank. Das brachte mich auf die Elternkranktage. Stehen meinem Freund seine Kranktage für den Sohnemann zu oder nicht?
Würde mich über Infos fteuen
Kindsvater u ich wohnen nicht zusammen (Entfernung zwischen Wohnort u Arbeitsplatz ist zu groß) u haben auch kein gemeinsames Sorgerecht. Erschien uns bbeiden Sinnvoller es bei mir zu belassen,solange Finn noch klein ist.
Nun ist Junior zum ersten mal Krank. Das brachte mich auf die Elternkranktage. Stehen meinem Freund seine Kranktage für den Sohnemann zu oder nicht?
Würde mich über Infos fteuen
29. Okt 2014 11:17
Re: Kinderkranktage Papa
Das Kinderkrankengeld steht eigentlich jedem Elternteil zu, der:
- gesetzlich versichert ist
- berufstätig ist
- ein Kind unter 12 Jahren wegen Krankheit zu betreuen hat
- keine Freistellung bei Lohnfortzahlung erhält (steht i. d. Regel im Tarifvertrag)
Bei Euch stellt sich jetzt die Frage, ob Du als alleinerziehend giltst? In dem Fall würde dem Kindesvater nichts zustehen, sondern Du hättest statt der üblichen zehn Tage nun 20 Tage den Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Außerdem bekäme Dein Mann die Leistung nur, wenn nachgewiesen ist, dass sich niemand sonst (bspw. Du) um das Kind kümmern könnte.
- gesetzlich versichert ist
- berufstätig ist
- ein Kind unter 12 Jahren wegen Krankheit zu betreuen hat
- keine Freistellung bei Lohnfortzahlung erhält (steht i. d. Regel im Tarifvertrag)
Bei Euch stellt sich jetzt die Frage, ob Du als alleinerziehend giltst? In dem Fall würde dem Kindesvater nichts zustehen, sondern Du hättest statt der üblichen zehn Tage nun 20 Tage den Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Außerdem bekäme Dein Mann die Leistung nur, wenn nachgewiesen ist, dass sich niemand sonst (bspw. Du) um das Kind kümmern könnte.
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