Elterngeld Selbstständig
Hier können Sie Ihre Fragen an das HiPP Expertenteam stellen. (Zum Elternforum wechseln, um sich mit anderen Eltern auszutauschen.)
Liebe Eltern,
wir wünschen euch ein frohes Osterfest!
Wir freuen uns darauf, die Feiertage im Kreise unserer Familie zu verbringen.
Eure eingehenden Fragen bearbeiten wir schnellstmöglich nach den Feiertagen.
Herzliche Grüße
Eure HiPP-Expertinnen
ich habe eine Frage bzgl Elterngeld bei Selbstständigkeit. Irgendwie blicke ich da nicht durch...
Folgende Daten liegen vor:
Mutterschutz Kind 1 = 13.02.2020 - 21.05.2020
Elterngeld Kind 1 = 14.03.2020 - 13.03.2021
Selbständigkeit wird im Januar/Februar 2022 angemeldet.
Wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn dieses noch Ende 2022 zur Welt käme? Und wie, wenn es Anfsng 2023 zur Welt käme?
Kann mir hier jemand helfen?
Lg
das ist wirklich ein komplexes Thema; hier sind wir allerdings nicht die Experten.
Informieren Sie sich gerne auch auf unserer Homepage unter Elterngeldrechner » Elterngeld berechnen und beantragen | HiPP
Oder direkt bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle.
Wenn Sie sich mit anderen Eltern dazu austauschen möchten, stellen Sie Ihre Frage auch gerne noch in unserem Eltern für Eltern Forum ein: #parent.
Herzliche Grüße und alles Gute für 2022!
Ihre HiPP Expertin